„Wohnbauförderungen, Gebühren, Finanzabgaben, all das summiert sich auf 50.000 Euro. Die habe ich auf ein Treuhandkonto dieses Anwalts überwiesen, doch das Geld ist weg und wurde nie weitergeleitet“, ist Peter Mittoni, ein von Wien nach Kärnten ausgewanderter Pensionist, verbittert.
"Bereits Zulassung entzogen"
Mittoni ist kein Einzelfall! Der Rechtsanwalt steht unter Verdacht, Unsummen an Klientengeldern veruntreut zu haben. Gernot Murko, Präsident der Kärntner Anwaltskammer: „Wir haben dem Kollegen bereits die Zulassung entzogen. Der Akt liegt bei der Staatsanwaltschaft.“ Dort betont Ankläger Friedrich Borotschnik: „Ich werde in Kürze entscheiden, ob Anklage erhoben wird. Die Prüfungen sind jedenfalls abgeschlossen und ein Gutachten liegt auf dem Tisch.“
Das kuriose Detail am Rande dieser Affäre: Alle Geschädigten müssen nun hoffen, dass dem suspendierten Rechtsanwalt kein Vorsatz bei seinen Veruntreuungen zur Last gelegt wird. „Dann zahlt das nämlich die Versicherung, und die vielen Geschädigten kommen leichter zu ihrem Geld“, klärt ein Rechtsexperte auf. Sollte der Jurist das Geld allerdings mit Vorsatz veruntreut haben, ersetzt die Versicherung keinen müden Cent. Und beim Anwalt, für den die Unschuldsvermutung zu gelten hat, ist nicht mehr viel zu holen.
von Fritz Kimeswenger, "Kärntner Krone"
Symbolbild
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