Herberstein-Prozess

US-Sänger Thomas Hampson darf aufatmen

Steiermark
11.04.2009 12:00
Der Großteil der Ermittlungen gegen US-Sänger Thomas Hampson, dessen Name im Zuge des Herberstein-Prozesses ins Zwielicht geraten war, ist mittlerweile abgeschlossen bzw. eingestellt worden. Ein Teil der Erhebungen gegen Hampson hatte den Verdacht der Beitragstäterschaft betroffen. Nur in einem Fall geht das Bangen für den Künstler und Lebensgefährten von "Gräfin" Andrea Herberstein (beide im Bild neben dem Schloss der Familie in der Oststeiermark) noch weiter.

War Hampson Beitragstäter bei einer grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen? Andrea und Max Herberstein wurden in ihrem Prozess ja von diesem Vorwurf freigesprochen (siehe Daten & Fakten unten). Staatsanwalt Hannes Winklhofer hat allerdings dagegen Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht.

Das Oberlandesgericht Graz muss nun entscheiden. Wird dieser Punkt neuerlich verhandelt, dann könnte Thomas Hampson, der damals ja im Beirat der Herberstein OEG saß, doch noch vor Gericht kommen.

Hampson wusste nichts von "Umschreibungen"
Was wusste er von den Rechnungsumschreibungen, die im Zuge der Renovierung seiner Wohnung in der Colloredogasse in Wien-Döbling vorgenommen worden sein sollen? Nichts, das ihn jetzt vor Gericht bringen könnte, stellte sich am Ende der Ermittlungen heraus.

Keine Steuerhinterziehung
Weiters war Thomas Hampson in den Verdacht der Steuerhinterziehung geraten. Sein Hauptwohnsitz und damit der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen lag zuletzt ja in Wien. Also hätte er hier auch seine beträchtlichen Einkünfte versteuern müssen, lautete der Vorwurf. Erhebungsergebnis: Obwohl er bereits zuvor mit Andrea Herberstein liiert war, stellte man fest, dass Hampsons Lebensmittelpunkt bis 2005 in den USA lag. Also: auch hier Einstellung des Strafverfahrens.

Daten & Fakten

  • Am 9. Juli 2008 wurde die populäre steirische Gutsherrin Andrea Herberstein nach einem Aufsehen erregenden Prozess in Graz wegen schweren Betrugs und Abgabenhinterziehung zu 15 Monaten Haft, fünf davon unbedingt, und zu einer Geldstrafe von 272.657,18 Euro verurteilt.
  • Ihr ehemaliger Gutsverwalter Heinz Boxan kam mit neun Monaten bedingt und 101.384,96 Euro Strafe davon, Andrea Herbersteins Sohn Maximilian wurde freigesprochen.
  • Das 600-Seiten-Urteil liegt erst seit drei Wochen schriftlich vor. Staatsanwalt Johannes Winklhofer hat bei allen Beschuldigten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt, ebenso die Anwälte von Andrea Herberstein und Heinz Boxan.
  • Der Akt wird nun vom Oberlandesgericht Graz bearbeitet. Da das Urteil aber noch immer nicht rechtskräftig ist, muss Andrea Herberstein ihre unbedingte Haftstrafe zunächst nicht antreten.

von Werner Kopacka ("Steirerkrone") und steirerkrone.at

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