War Hampson Beitragstäter bei einer grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen? Andrea und Max Herberstein wurden in ihrem Prozess ja von diesem Vorwurf freigesprochen (siehe Daten & Fakten unten). Staatsanwalt Hannes Winklhofer hat allerdings dagegen Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht.
Das Oberlandesgericht Graz muss nun entscheiden. Wird dieser Punkt neuerlich verhandelt, dann könnte Thomas Hampson, der damals ja im Beirat der Herberstein OEG saß, doch noch vor Gericht kommen.
Hampson wusste nichts von "Umschreibungen"
Was wusste er von den Rechnungsumschreibungen, die im Zuge der Renovierung seiner Wohnung in der Colloredogasse in Wien-Döbling vorgenommen worden sein sollen? Nichts, das ihn jetzt vor Gericht bringen könnte, stellte sich am Ende der Ermittlungen heraus.
Keine Steuerhinterziehung
Weiters war Thomas Hampson in den Verdacht der Steuerhinterziehung geraten. Sein Hauptwohnsitz und damit der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen lag zuletzt ja in Wien. Also hätte er hier auch seine beträchtlichen Einkünfte versteuern müssen, lautete der Vorwurf. Erhebungsergebnis: Obwohl er bereits zuvor mit Andrea Herberstein liiert war, stellte man fest, dass Hampsons Lebensmittelpunkt bis 2005 in den USA lag. Also: auch hier Einstellung des Strafverfahrens.
Daten & Fakten
von Werner Kopacka ("Steirerkrone") und steirerkrone.at
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