U18-Team im Einsatz
Denn laut Paragraf 168 sind Glücksspiele verboten, wenn die Ermittlung von Gewinn und Verlust vom Zufall abhängig ist. Lotterie oder Toto wurden vom Finanzministerium ausdrücklich genehmigt. "Neben der strafrechtlichen Beurteilung sind auch die Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäsche zu beachten. Eine EU-Richtlinie bezeichnet Immobilien als zur Geldwäsche geeignet", warnt Klaus Woschnak, Präsident der Notariatskammer.
Außerdem sehen Experten Gefahr durch anfallende Extrakosten. So beträgt etwa die Grunderwerbssteuer 3,5 Prozent von der Bemessungsgrundlage.
Von Martina Münzer
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