Tipps zum Aufpassen

Achtung im Urlaub: Verkehrsstrafen oft drakonisch

Tirol
02.05.2015 15:48
Die Ferienzeit ist nicht mehr weit, vorher nützen viele Tiroler verlängerte Wochenenden für Kurzurlaube. Im hektischen Straßenverkehr wird beinhart gestraft. Der Überblick zeigt, wo und für welche Delikte im Ausland besonders tief in die Geldtasche gegriffen werden muss.

Europäische Spitzenreiter bei der Höhe der Strafen sind laut einer ÖAMTC-Zusammenstellung die skandinavischen Länder – allen voran Norwegen, das die höchsten Gebühren für zu schnelles Fahren (ab 420 Euro) sowie für Rotlicht- und Überholverstöße (600 Euro) berechnet. In Finnland orientiert sich der Strafrahmen hingegen am Einkommen des "Sünders".

  • Großbritannien und Schweiz: Der derzeit schwache Eurokurs sorgt für teils drastische Erhöhungen bei den Strafsätzen. Beim Überfahren einer roten Ampel werden in Großbritannien nun umgerechnet bis zu 1400 Euro fällig: In der Schweiz wird Alkohol am Steuer mit umgerechnet 565 Euro bestraft, was im Vergleich zu Österreich noch im Rahmen ist.

Italien: Nachts sind Vergehen teurer

  • Italien: Im beliebten Reiseland kosten Verkehrsverstöße wie überhöhte Geschwindigkeit zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel mehr. Auch tagsüber sind die Strafen streng: Bei 20 km/h zu viel drohen bereits mindestens 170 Euro Strafe. Mindestens 160 Euro werden beim Telefonieren ohne Freisprechanlage fällig.
  • Kroatien: Übersieht man eine rote Ampel, kostet das 260 Euro. Wer 50 km/h zu schnell fährt, zahlt mindestens 660 Euro Strafe.
  • Spanien: Das Land geht rigoros gegen Falschparker vor – bis zu 200 Euro werden fällig. Bei Gurt-Vergehen beginnt (!) der Strafrahmen erst bei 200 Euro.

Generell streng bestraft werden Alkolenker. In Italien kann das Fahrzeug ab 1,5 Promille beschlagnahmt werden. In Schweden kann bereits ab 1,0 Promille eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat verhängt werden und in Spanien drohen ab 1,2 Promille sogar drei Monate Gefängnis. Am teuersten kann Alkohol am Steuer in Großbritannien werden – umgerechnet bis zu 7010 Euro sind möglich!

Strafen aus Ausland zwangsweise einzutreiben

Offene Strafen aus dem EU-Ausland können auch in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Achtung: Auch bei der späteren Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich. Wer einen ausländischen Strafzettel erhält, kann sich zur Klärung der Zahlungsverpflichtung an Profis wenden – etwa an die ÖAMTC-Rechtsberatung. Tipp damit es nicht soweit kommt: Im Ausland lieber doppelt aufpassen!

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