Unvereinbar

Experten in Polen einig: ACTA ist verfassungswidrig

Web
29.02.2012 14:59
Polens Verfassungsrechtler sind sich einig: Das internationale Abkommen gegen Produktpiraterie im Internet und Urheberrechtsverletzungen, genannt ACTA, ist unvereinbar mit der polnischen Verfassung. Sie betonen, dass der Widerspruch das Wesen des Grundgesetzes betrifft, und zwar die Garantien des demokratischen Rechtsstaates, berichtete am Mittwoch die Tageszeitung "Dziennik Gazeta Prawna".

Das Abkommen wurde im Auftrag des Büros für Analysen im Parlament angefertigt. Die Experten sind darin zu der Auffassung gelangt, dass ACTA sich vor allem um die Interesse der Urheberechtsinhaber kümmert. Das Recht auf Verteidigung derjenigen, die im Verdacht stehen, die Rechte zu verletzten, werde beschränkt. Nach dem Gutachten von Verfassungsrechtler Ryszard Piotrowski steht das Dokument völlig im Gegensatz zum polnischen Recht. Ähnliche Schlussfolgerungen beinhaltet ein weiteres Gutachten von Boguslaw Banaszak.

ACTA gibt Anlass zur Sorge über den möglichen Missbrauch des Rechts auf Zugang zu persönlichen Daten von Personen, die im Verdacht stehen, Urheberrechte zu verletzen", erklärte gegenüber der Zeitung die Gesetzgebungsexpertin aus dem Analysenbüro des Parlaments, Ewa Wojnarska-Krajewska.

Regierung hält an Abkommen fest
Trotz massiver Proteste von Internetnutzern in ganz Polen hat sich die polnische Regierung entschieden, an dem umstrittenen Abkommen festzuhalten. Die Botschafterin Polens in Japan hatte das Dokument im Jänner unterzeichnet, was die Proteste im Land noch verstärkt hatte. Erst danach hatte Premier Donald Tusk zum ersten Mal angedeutet, die Regierung könnte dem Parlament das ACTA-Abkommen doch nicht zur Ratifizierung vorlegen, wenn die Ansicht tatsächlich berechtigt sei, dass ACTA die Meinungsfreiheit bedrohe.

Die Unterzeichner des ACTA-Abkommens verpflichten sich zur Kooperation und zur Schaffung neuer Gesetze, die die Durchsetzung von Urheberrechten erleichtern sollen. Damit soll etwa der weltweite Kampf gegen gefälschte Arzneimittel oder Datenklau erleichtert werden. Datenschützer fürchten, dass es zur Überwachung von Internetnutzern und zur Zensur im Netz missbraucht werden könnte.

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