Piratenpartei klagt

Klage gegen Einsatz von Staatstrojaner in der Schweiz

Web
31.10.2011 08:51
Die Schweizer Piratenpartei hat am Freitag bei der eidgenössischen Bundesanwaltschaft eine Klage wegen der Verwendung von Spionage-Software, sogenannten Staatstrojanern, im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität eingereicht. Der Kampf gegen Verbrechen rechtfertige das Verletzen der Privatsphäre nicht.

Medien hatten Mitte Oktober über den Einsatz der umstrittenen Spionage-Software berichtet. Darauf hatte das Schweizer Justizministerium mitgeteilt, dass die Bundeskriminalpolizei in der Schweiz solche in vier Fällen eingesetzt hatte - dreimal in der Terrorismusbekämpfung und einmal gegen organisierte Kriminalität. Der Kanton Zürich war damit gegen Drogenhändler vorgegangen.

Mit Trojanern können etwa die Tastaturanschläge mitgelesen, die Festplatte gescannt oder Computer-Mikrofon in eine Wanze verwandelt werden. "Mit unserer Klage wollen wir den juristischen Nebel bei der Internetüberwachung lichten, sagte Pascal Gloor, Vize-Präsident der Piratenpartei, am Freitag zur Nachrichtenagentur sda. "Der Kampf gegen den Terrorismus und andere schwere Verbrechen ist notwendig. Aber dies darf nicht auf Kosten von Prinzipien wie der Schutz der Privatsphäre geschehen."

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