Bekanntlich wird der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der sich derzeit in der Justizanstalt Innsbruck befindet, im Jänner mit Fußfessel in den Hausarrest überstellt, was auch für jeden anderen Häftling, dessen Strafrest nicht zwei Jahre übersteigt, möglich ist. Sofern er die geforderten Auflagen wie eine dazu geeignete Wohnung und einen entsprechenden Arbeitsplatz nachweisen kann. Da bei Grasser keinerlei Bevorzugung vorliegt und dies alles im gesetzlichen Rahmen geschieht, kann man diesem Vorgang gelassen, entspannt und ohne Ärger akzeptieren, da dieser Verlauf vorhersehbar war.
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