Wie man auch immer zu Politikern steht, es ist im „Fall Karmasin“ schon sehr interessant, was Politker*innen als „richtig“ erachten. Die Regelung ist vollkommen eindeutig. Politiker, die aus dem Amt ausscheiden und keinen Beruf ausüben können, bekommen auf Antrag weiter 75 Prozent der Monatsbezüge für maximal sechs Monate. Diese 75 Prozent bedeuten bei einem Minister*innen-Gehalt noch immer 7382 Euro netto im Monat. Karmasin hat nach Ende ihrer Amtszeit eine Gehaltsfortzahlung beantragt, obwohl sie andere Einkünfte hatte. Als das bekannt wurde, zahlte sie die 74.000 Euro zurück. Ihr Statement damals: „Es ist mir wichtig zu betonen, dass ich keinesfalls gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen wollte.“ Dem gegenüber steht aber in einem Mail: „Bitte aber noch nicht verrechnen, erst Juni. Ich darf nix verdienen.“ Diese Einstellung zu Recht und Unrecht ist erschütternd. 74.000 Euro sind für eine Ex-Ministerin eventuell „nicht erwähnenswert“. Jemand, der Vollzeit arbeitet, 1300 Euro netto im Monat verdient und, wenn es gut geht, 200 Euro weglegen kann, würde für diesen Betrag sage und schreibe 370 Monate oder 30,83 Jahre benötigen. Alles eine Frage des Blickwinkels. Mein Mitleid für Sie, Frau Ex-Ministerin, hält sich jedenfalls in Grenzen!
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