Das freie Wort

BVT-Dilemma

Nun hat also der verhinderte Wiener Bürgermeister und Kern-Intimus Schieder seinem Ärger darüber Luft gemacht, dass die Regierungsparteien den SPÖ-Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur BVT-Affäre zurückgewiesen haben. Die Ablehnung erfolgte, da laut Parlamentsjuristen der Antrag den gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprochen hat. Mit lächerlichen Unterstellungen warf Schieder dem Nationalratspräsidenten Amtsmissbrauch vor und meinte, es würden Minderheitenrechte „abgewürgt“, und die SPÖ werde das Verfassungsgericht damit befassen. Die Mehrheit der österreichischen Verfassungsjuristen ist aber wie die Parlamentsjuristen der Meinung, dass der SPÖ-Antrag den verfassungsrechtlichen Erfordernissen nicht entspricht. Kanzler Kurz hat im Fernsehen erklärt, dass die Regierung sofort zustimmt, wenn die SPÖ den Antrag gesetzeskonform einbringt. Nun sind also Schieder und Kern im Dilemma: Bringen sie einen neuen, dem Gesetz entsprechenden Antrag ein, geben sie somit zu, dass ihr erster Antrag juristischer Mist war; gehen sie, wie angekündigt, zum Verfassungsgericht, werden sie dort mit großer Wahrscheinlichkeit abblitzen; sie haben dann nicht nur mehrere Wochen Zeit verloren, sondern sich auch gehörig blamiert.

Dkfm. Wolfgang Zak, Feistritz i.R.

Erschienen am Mi, 4.4.2018

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