Einst hieß es, der Staat will vom "Schandlohn" von Prostituierten nicht profitieren. Doch das ist lange vorbei. Einen zu sechs Jahren Haft verurteilten brutalen Zuhälter erwartet ein Finanzstrafverfahren, weil er den unter ständigen Misshandlungen und Schlägen erpressten Gewinn nicht versteuert hat.
2004 brachte der Gewalttäter eine Litauerin nach Österreich und zwang sie zur Prostitution - mit "fortwährenden Misshandlungen", wie es später im Strafurteil heißen sollte. 2011 wurde das Martyrium beendet.
Durch das Strafverfahren erfuhr auch das Finanzamt von dem Fall. Sofort war klar: Der Zuhälter hat nie Steuern bezahlt. Die Prüfer begannen daher zu multiplizieren: Laut Aussage der Prostituierten musste sie pro Tag mindestens vier Freier bedienen und kassierte dafür im Schnitt 120 Euro. 70 Prozent kassierte der Zuhälter. Insgesamt, so blieb unterm Strich übrig, hätte er fast 300.000 Euro Steuern zahlen müssen.
Gewaltanwendung nebensächlich
Der Mann (49) verbüßt inzwischen eine sechsjährige Haftstrafe - wegen grenzüberschreitenden Prostitutionshandels. Nun flatterte ihm eine neue Anklage in die Zelle: wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung. Für die Staatsanwaltschaft St. Pölten steht fest: Dass Gewalt angewendet wurde, sei nebensächlich, zahlen müsse jeder. Der Zuhälter hätte seine Einkünfte beim Finanzamt melden können, ohne sich als Gewalttäter zu outen. Denn selbst belasten muss sich ja keiner.
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