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Der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl (VP) pocht auf die Einhaltung der im Bund vereinbarten Obergrenze von 37.500 Asylanträgen heuer. Dass Abzuschiebende zuvor über ihren Abschiebetermin informiert werden müssen, findet Nagl völlig absurd. Und: Wer zu einer Haftstrafe verurteilt würde müsse abgeschoben werden - natürlich auch EU-Bürger.
Man kann davon ausgehen, dass der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl (VP) "denen" in Wien gehörig auf die Nerven geht. Etwa mit seiner Petition für einen Flüchtlings-Stopp oder seinem anhaltenden Widerstand gegen vom Bund verordnete Groß-Asylquartiere in Graz (rechtlich sind Nagl aber die Hände gebunden). Jetzt legt er erneut nach.
"Dann müssen wir eben die Österreicher befragen"
Ab kommender Woche wird der Flüchtlingsstrom wieder über Spielfeld gelenkt. Nagl pocht auf die im Bund vereinbarte Obergrenze von 37.500 Asylanträgen für heuer. Nagl droht vorsorglich mit einer Volksbefragung für den Fall, dass diese Obergrenze nicht eingehalten wird: "Dann müssen wir eben die Österreicher befragen, ob sie die Obergrenze wollen."
Absurde Vorwarnung
Überhaupt kein Verständnis hat Nagl dafür, dass Flüchtlinge, die abgeschoben werden sollen, im Vorfeld über ihren festgelegten Abschiebetermin unterrichtet werden müssen. Nagl: "Dieser Paragraf 58 im Fremdenpolizeigesetz ist absurd. Das ist ja geradezu eine Aufforderung an die Abzuschiebenden, unterzutauchen!"
Nagl fordert auch eine härtere Gangart bei straffällig gewordenen Nicht-Österreichern: "Sobald eine unbedingte Haftstrafe verhängt wird, muss es zu einer Abschiebung und einem Einreiseverbot kommen. Betrifft es EU-Bürger, müssen die ausgewiesen und mit einem Aufenthaltsverbot verhängt werden."
Bleiben auf diesen Leuten sitzen
Freilich, gerade die nordafrikanischen Länder nehmen im Ausland straffällig gewordene Staatsbürger in der Regel nicht zurück. Das weiß auch Nagl: "Ja, auf diesen Leuten bleiben wir heute noch sitzen. Aber es geht um ein klares Signal."
Nagl plädiert erneut dafür, dass Personen aus sicheren Ländern wie etwa Algerien oder Marokko die Einreise ohne Visum verweigert wird.
Abschiebung sofort nach negativem Bescheid
Und: Wird ein Asylantrag negativ beschieden, soll sofort abgeschoben werden. Derzeit würden sich Asylverfahren so schleppen, da die Asylwerber alle Rechtsmittel ausschöpfen. Nagl: "Das Höchstgericht bestätigt zu 90 Prozent das erstinstanzliche Urteil. Eine sofortige Abschiebung wäre ehrlicher. Wird ein negativer Bescheid vom Höchstgericht doch aufgehoben, kann der Asylwerber ja wieder einreisen."
Die Nagl-Petition (www.grenzensetzen.at), die läuft übrigens weiter…
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