"Krone"-Ombudsfrau

“Ohr gekratzt, Navi bedient” – Strafe für Taxler

Österreich
27.01.2016 07:30

Im November 2015 war eine Leserin Fahrgast eines Wiener Taxis, dessen Lenker von der Polizei wegen Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung angehalten wurde. Obwohl die Wienerin gegenüber den Beamten bezeugte, dass kein Telefon im Spiel war, erhielt der Taxler eine Anzeige. Mit anderer Begründung halt…

Birgit H. aus Wien fuhr mit dem Taxi des ihr bis dahin unbekannten Alexander M., als dieser von der Polizei angehalten wurde. Dem Lenker wurde vorgeworfen, während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert zu haben. Strafe: 50 Euro oder eine Anzeige.

"Ich war völlig perplex, da er nicht telefoniert hatte. Doch das ignorierten die Polizisten", so die Leserin. Weil Herr M. die Strafe nicht gleich zahlte, flatterte kurz darauf eine Anzeige ins Haus, in der vom ursprünglichen Vergehen keine Rede mehr war. "Es hieß, ich hätte das Lenkrad nicht mit mindestens einer Hand festgehalten, sondern mit der rechten Hand am Navi hantiert und mit der linken mein Ohr gekratzt. Das ist absurd", ärgerte sich der Taxilenker.

Für die Wiener Polizei ist der Fall verwaltungsstrafrechtlich erledigt, weil die Strafe bezahlt wurde. Herrn M. wurde zwar geglaubt, dass er nicht telefonierte, doch habe er das Lenkrad eben nicht mit mindestens einer Hand festgehalten. Das sei ihm auch erklärt worden. Frau H. könne nur den Vorwurf des Telefonierens mitbekommen haben. Weil der Taxilenker und die Leserin dann aus dem Fahrzeug ausgestiegen seien, könne Frau H. den Rest des Gesprächs aufgrund der entstandenen Distanz nicht mehr wahrgenommen haben. Klingt ein bisserl nach: Ein Grund findet sich immer...

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