Achtung, Urlauber!

Die ungewöhnlichsten Verkehrsregeln Europas

Motor
24.07.2015 17:13
Wer im Urlaub weite Strecken mit dem Auto zurücklegt, sollte sich vorher über eigenwillige Verkehrsbestimmungen im Ausland informieren. In Frankreich zahlt man beispielsweise 75 Euro Strafe, wenn man im Auto zu laut Musik hört, in Italien kann bei Nichteinhaltung der 0,5-Promille-Grenze sogar das Fahrzeug beschlagnahmt werden und in Spanien sollte man Handy und Radio während des Tankens abdrehen. Der ÖAMTC zählt die ungewöhnlichsten Regeln auf.
(Bild: kmm)

In Italien zum Beispiel gilt die 0,5-Promille-Grenze, bei Missachtung ist eine Mindeststrafe ab 530 Euro fällig. "Hat man mehr als 0,5 Promille, kann aber auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden", warnt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. Ein anderes Beispiel aus unserem südlichen Nachbarland: Verstöße wie überhöhte Geschwindigkeit kosten zwischen 22 und 7 Uhr ein Drittel mehr - und für Führerscheinneulinge gelten in den ersten drei Jahren nach der Führerschein-Ausstellung sogar eigene Tempolimits (auf Autobahnen 100 statt 130 km/h, auf Schnellstraßen 90 statt 110 km/h).

Zum Thema Alkohol sollte man im Frankreich-Urlaub wissen, dass ein Alkohol-Testgerät mitgeführt und bei einer Kontrolle auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Das Nichtmitführen wird allerdings nicht bestraft. Und ganz aktuell: Seit 1. Juli 2015 wird in Frankreich zu laute Musik im Fahrzeug mit 75 Euro bestraft, wenn dadurch Umgebungsgeräusche nicht wahrgenommen werden können.

In Spanien sind "während des Tankvorgangs alle elektrischen und elektromagnetischen Geräte abzuschalten", informierte Tauer. Das betrifft z.B. Mobiltelefone und Radio, aber auch die Fahrzeugbeleuchtung.

Ist man in Griechenland unterwegs, sollte man in Kreisverkehren vorsichtig sein. "Das einfahrende Fahrzeug hat Vorrang. Das kann für denjenigen, der es anders gewohnt ist, durchaus gefährlich werden", so die Expertin. Außerdem herrscht im Fahrzeug Rauchverbot, wenn Kinder unter zwölf Jahren an Bord sind. In San Marino ist das Rauchen am Steuer eines Fahrzeugs komplett verboten.

Wichtig für Kroatien-Urlauber: Lenker unter 25 Jahren müssen immer um zehn km/h langsamer fahren, als regulär erlaubt wäre. "Diese Regelung gilt prinzipiell nur für kroatische Staatsbürger. Sie sollte aber dennoch eingehalten werden, um Probleme bei einer etwaigen Kontrolle zu vermeiden", empfiehlt Tauer.

In Ungarn muss man beim Parken auf der Hut sein, denn Samstage können per Gesetz zu Werktagen erklärt werden. Auf Parkplätzen, die samstags in der Regel gebührenfrei sind, müssen dann plötzlich Parkgebühren entrichtet werden.

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(Bild: kmm)



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