Beamtengehälter

Ausgleich für Verluste im Lebensverdienst zugesagt

Österreich
26.01.2015 14:04
Die für die Beamten zuständige Staatssekretärin Sonja Steßl hat sowohl den Richtern und Staatsanwälten als auch den Beamten im Allgemeinen zugesagt, dass sie durch das neue Gehaltssystem keinen Verlust in ihrer Lebensverdienstsumme erleiden werden. Die Richter und Staatsanwälte kündigten daraufhin ein Aussetzen ihrer Proteste an.

Steßl sagte am Montag nach einem Gespräch mit Vertretern der Richter und Staatsanwälte, dass man eine gesetzliche Lösung ausverhandeln werde. Sie habe immer zugesagt, dass es zu dem erst in der Vorwoche vom Parlament beschlossenen Gesetz "technische Anpassungen" geben werde. Diese werde sie nun veranlassen und darüber Gespräche mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst führen. Eine Lösung soll es noch im ersten Halbjahr geben, stimmte Steßl einem Wunsch der Gewerkschaft zu.

Bereits abberaumte Prozesse bleiben abberaumt
Der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl, kündigte nach dem "positiven Verlauf des Gesprächs" an, dass die Proteste der Richter und Staatsanwälte ausgesetzt werden. Dies bedeutet allerdings auch, dass die bereits abberaumten Gerichtsverhandlungen nicht stattfinden können. Stattdessen werde es Informationen für die Richter und Staatsanwälte geben. Wenn Verhandlungen für Mittwoch nächster Woche aber noch nicht abberaumt sind, dann sollen sie auch stattfinden. Weitere Proteste seien nicht geplant, bekräftigte Christian Haider, der Vorsitzende der Richter in der GÖD.

Protestmaßnahmen waren "berechtigter Schritt"
Zinkl zeigte sich zufrieden, dass die Befürchtungen der Richter und Staatsanwälte "angekommen" seien. Zuversichtlich zeigte er sich auch, dass die Kürzungen in den Gesprächen zwischen Steßl und der GÖD noch vor dem Sommer, und damit bevor ein Schaden für die Beschäftigten eintreten könnte, zurückgenommen werden. Die nun ausgesetzten Protestmaßnahmen waren für den Präsidenten der Richtervereinigung ein "berechtigter Schritt". Er bekräftigte, dass es für die Richter und Staatsanwälte um "sehr hohe Summen" gegangen sei. Gerhard Jarosch von der Vereinigung der Staatsanwälte betonte, dass vor allem die "Nacht- und Nebelaktion", in der die Reform umgesetzt worden sei, von den Kollegen sehr negativ aufgenommen wurde.

Steßl erläuterte, dass es nach den Erkenntnissen des Europäischen Gerichtshofes zu einer grundlegenden Systemumstellung gekommen sei. Statt der früheren individuellen Anrechnung gebe es jetzt eine "pauschale Anrechnung der tatsächlichen Vordienstzeiten". Die aus diesem Gesetz entstandenen "Anomalien" würden nun angepasst. Für die entstandenen 0,6 Promille an Kürzungen in der Lebensverdienstsumme gebe es "technische Anpassungen". Wie von der Gewerkschaft gewünscht, soll es noch im ersten Halbjahr eine Lösung geben.

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