Der OneDrive-Nutzer wird vom Rechtsanwalt Udo Vetter vertreten, der den Fall in seinem Blog publik machte. Dort schildert der Verteidiger die Vorgänge, die zur Razzia geführt haben. Demnach sei der Mandant ein selbsternannter "Internet-Junkie", der bei seinen Streifzügen durchs Web so ziemlich alles sammle, was ihm unter die Augen komme – auch Pornografie. Der Mandant lud das Material massenhaft in seinen OneDrive-Speicher auf Microsofts Server, wo die Dateien automatisiert auf Kinderpornos gescannt wurden.
Microsofts Scanner schlug bei einer der hochgeladenen Dateien an, woraufhin der Redmonder Software-Gigant den Fall an eine NGO zur Bekämpfung von Kinderpornos im Netz übergab. Diese leitete den Fall wiederum an die US-Behörden weiter, die ihrerseits die deutsche Polizei einschalteten. Die erhielt von einem Nürnberger Gericht aufgrund der Meldung aus den USA einen Durchsuchungsbefehl und führte eine Razzia bei dem Verdächtigen durch. Seine Hardware wurde zur weiteren Untersuchung beschlagnahmt.
Cloud-Anbieter scannen Uploads der Kunden
Dem Anwalt zufolge zeigt der Fall, dass in der Cloud gespeicherte Daten vielleicht einigermaßen gegen den Zugriff durch Dritte gesichert seien, die Betreiber jedoch sehr wohl schauen, was ihre Kundschaft auf die Server hochlädt. Wird dabei belastendes Material gefunden, werden sofort die Behörden eingeschaltet. Vetter hält dieses Vorgehen für fragwürdig. Was, wenn Eltern ein Foto ihres Kindes in der Badewanne hochladen und – der Cloud-Betreiber kann den Kontext nicht kennen – der Kinderporno-Scanner anschlägt?
Ob die Razzia gerechtfertigt war oder nicht, ist bislang nicht bekannt. Dass eine einzelne automatisiert gescannte Datei gleich zu einer Razzia führt, ist jedoch ungewöhnlich. Laut Anwalt Vetter zeigt das Vorgehen Microsofts und der Justiz, dass die Datenschutzpraxis US-amerikanischer Cloud-Anbieter fragwürdig sein kann und nicht den Standards entsprechen muss, die europäische Datenschutzgesetze wie das deutsche Telekommunikationsgeheimnis für ihre Bürger gewährleisten sollten.
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