„Ohne den Mossad wäre ich vermutlich seit mehr als neun Monaten tot“, hat Volker Beck vergangenen Mai in einem Interview für die „Neue Zürcher Zeitung“ gesagt. Volker Beck ist Vorsitzender der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und stand als solcher auf einer Todesliste des Iran; gemeinsam mit Josef Schuster, dem Präsidenten des Zentralrates der Juden in Deutschland. Dem Mossad, dem israelischen Auslandsgeheimdienst, ist es zu danken, dass die Attentatspläne auf die beiden Männer rechtzeitig aufgedeckt und zwei Täter verhaftet werden konnten. Zwei Afghanen, die sich im Jahr 2025 von Offizieren der Al-Kuds-Brigaden hatten anwerben lassen – also von der für Auslandsoperationen zuständigen Spezialeinheit der iranischen Revolutionsgarden. Neben den Morden war auch ein Brandanschlag auf ein koscheres Lebensmittelgeschäft in Berlin geplant.
Jetzt wurden die beiden verhinderten Attentäter in Hamburg zu achteinhalb bzw. viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein lächerlich mildes Urteil für zwei islamistische Terroristen. Aber die Gesetze sind offenbar so unzureichend, dass selbst die Staatsanwaltschaft keine höheren Strafen gefordert hatte.
Volker Beck hätte sich dem Verfahren gegen die Afghanen gerne als Privatbeteiligter angeschlossen. Das wurde abgelehnt: So etwas sei nur zulässig, wenn tatsächlich auf ihn geschossen worden wäre.
Da kann man nur fassungslos den Kopf schütteln.
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