Allen Kussmund- und Herzerln-Emojis zum Trotz sieht ihre Anwältin die „ORF-Kronzeugin“ in der Affäre Weißmann entlastet. Die kriminalpolizeiliche Analyse der 3820 Chats samt 40 „sexuell konnotierten Bildern“ aufgrund der Beschlagnahmung zweier Handys der Dame sei interpretativ ...
„Rolilein Schlaf gut und träum süß“ – nur eine von vielen Handy-Kurznachrichten, die die Mitarbeiterin des Rundfunks an den damaligen Generaldirektor Roland Weißmann schickte. Wie ausführlich berichtet, sind 3820 wechselseitige Chats samt „sexuell konnotierter Bilder“ aufgrund der Beschlagnahmung zweier Smartphones der „Kronzeugin“ im Zwischenbericht der Ermittler aufgelistet. Viele wirken flirtend mit Kussmund und Herzerln.
„Eine bildliche Täter-Opfer-Umkehr“
Bekanntlich war der mächtige Medienmanager über die Vorwürfe sexueller Belästigung der mittlerweile dienstfrei gestellten blondhaarigen Dame gestürzt. Für deren Anwältin, Dr. Alexia Stuefer, stellen die ausgewerteten Nachrichten aber trotzdem keine pikante Wende dar, „sondern entlasten unsere Mandantin“.
Zumal sie „noch ausführlicher belegen, dass der Anzeiger unsere Mandantin sexuell bedrängte“. Die Juristin weiter: „Eine bildlichere Täter-Opfer-Umkehr ist kaum vorstellbar.“ Der Verdacht der schweren Erpressung sei „substratlos“.
Dass der ORF sich zur Prüfung der Unterlagen entschloss, auf dieser eine allerdings widerrufliche Dienstfreistellung auszusprechen, belastet unsere Mandantin.

Dr. Alexia Stuefer
Bild: Katharina Gossow
Stuefer sieht einen Feldzug gegen die „Kronzeugin“ nach dem bekannten Muster, „dass eine Mitarbeiterin sich nach dem Generaldirektor zu richten und nicht zu widersprechen hat“. Erneut kritisiert die Anwältin auch die Ermittler, indem sie die Führung des Aktes hinterfragt.
Inhalt der Notizen auch zu Strobl „in keiner Weise belastend“
Auf Nachfrage der „Krone“ zur Beziehung der ORF-Mitarbeiterin zu ihrem unmittelbaren Vorgesetzten, Küniglberg-Gagenkaiser Pius Strobl, der ja in ihren Aufzeichnungen prominent vorkommt, kam dann folgende Antwort aus der Kanzlei: „Ob die von Ihnen erwähnte Notiz überhaupt rechtmäßig zum Akt genommen worden ist oder aber die höchstpersönliche Sphäre unserer Mandantin verletzt, ist derzeit Gegenstand unserer Überprüfungen.“
Der Inhalt sei jedenfalls in keiner Weise belastend. „Wir weisen neuerlich darauf hin, dass unsere Mandantin keine Person des öffentlichen Interesses ist und ihr Recht auf Schutz ihres höchstpersönlichen Lebensbereiches zu respektieren ist.“ Jetzt ist jedenfalls die Justiz weiterhin am Zug. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung ...
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