Vorfall in Station

Zwei Jahre Haft für brutalen U-Bahn-Schläger

Österreich
22.12.2014 14:37
Zwei Jahre unbedingte Haft lautet das Urteil gegen einen 17-Jährigen, der am 6. September 2014 einen 20-jährigen Studenten in der Wiener U-Bahn-Station Michelbeuern auf die Gleise gestoßen hatte. Nur dessen Freund ist es zu verdanken, dass der Student den brutalen Vorfall überlebte, denn der 20-Jährige sprang furchtlos auf die Gleise nach und konnte seinen gleichaltrigen Kumpel im letzten Moment zurück auf den Bahnsteig ziehen - kurz darauf fuhr die U-Bahn ein.

Dem Vorfall, der sich Anfang September gegen 5 Uhr abgespielt hatte, war ein handfester Streit in einer U6-Garnitur vorausgegangen. Dieser verlagerte sich dann auf den Bahnsteig der Station Michelbeuern. Ein Fausthieb des 17-Jährigen traf den 20-Jährigen, der auf die Gleise stürzte und sich schwere Verletzungen zuzog.

Er erlitt eine Luxation des linken Ellbogens sowie einen Muskel- und einen Kapseleinriss an der Schulter. "Ich weiß nur mehr, wie ich unten gelegen bin", berichtete der Student dem Senat. Er habe kurz das Bewusstsein verloren, sei auch unter Schock gestanden.

Ohne Hilfe zu holen, machte sich der 17-jährige Angeklagte mit drei Freunden aus dem Staub. In der Zwischenzeit zog der Freund des Schwerverletzten den Studenten zurück auf den Bahnsteig.

16-Jährigem bei Überfall Gaspistole an die Stirn gehalten
Der 17-Jährige konnte knapp fünf Wochen später, am 14. Oktober, festgenommen werden, nachdem der große und kräftige Jugendliche gemeinsam mit zwei Komplizen einen bewaffneten Raubüberfall auf zwei 16-Jährige begangen hatte. Er hatte einem der Opfer eine Gaspistole an die Stirn gehalten.

"Es waren eh keine Kugeln drin", wiegelte der 17-Jährige vor Gericht ab. Der Vorsitzende bescheinigte dem Burschen, der bereits eine Vorstrafe aufwies, allerdings eine "ganz massive Gewaltbereitschaft". Die zwei Jahre unbedingt für ihn sind rechtskräftig.

Ein gleichaltriger Freund, der beim Raub geholfen hatte, erhielt acht Monate, davon zwei unbedingt. Ein 18-jähriger Komplize fasste ein Jahr auf Bewährung aus. Auch diese Entscheidungen sind rechtskräftig.

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