Dieser Prozess treibt seltsame Blüten: Ein mitteilsamer Burgenländer wird zum fünften Mal wegen Körperverletzung verurteilt. Den Nasenbeinbruch will er dem Opfer unabsichtlich beim Schultern des Rucksacks zugefügt haben. Vom Vorwurf, Falschgeld in Umlauf gebracht zu haben, wird er freigesprochen.
Viele fehlen nicht mehr, dann hat der Dauergast am Landesgericht Eisenstadt alle Richterinnen persönlich kennengelernt. Zu Buche stehen sechs Vorstrafen, davon vier einschlägige wegen Körperverletzung. Zuletzt wurde der 35-Jährige im Februar 2025 nach vier Jahren aus dem Gefängnis entlassen. Er wird aus der Untersuchungshaft zum Prozess vorgeführt.
Ruhe jetzt! Haben Sie Sprechdurchfall? Ich bin recht viel gewohnt, aber Sie toppen alles!
Die Richterin verliert allmählich die Geduld
Angeklagt ist der Nordburgenländer, weil er Falschgeld in Umlauf und einem Bekannten das Nasenbein gebrochen haben soll. „Ich wünsche mir, dass mir hier ein Mal etwas geglaubt wird.“ Nicht die einzige ungefragte Wortspende – der Angeklagte unterbricht Frau Rat bei nahezu jedem Vorhalt. Die herrscht ihn nach mehrmaliger Ermahnung an: „Ruhe jetzt! Haben Sie Sprechdurchfall? Ich bin recht viel gewohnt, aber Sie toppen alles!“
Als ich meinen Rucksack schulterte, muss ich ihn aus der Bewegung heraus unabsichtlich im Gesicht gestreift haben.
Der Angeklagte legt seine Sicht der Dinge dar
Beginnen wir mit der gebrochenen Nase. Im Oktober des Vorjahres habe ihn der Bekannte provoziert und beschimpft. „Ich bin aber ruhig geblieben und wollte heimgehen. Als ich meinen Rucksack schulterte, muss ich ihn aus der Bewegung heraus unabsichtlich im Gesicht gestreift haben“, so der Angeklagte. Der Betroffene spricht von einem lupenreinen Faustschlag. Ebenso seien ihm die Finger verdreht worden. Eine Zeugin bestätigt. „Vielleicht hat er aus Zorn in die Wand gehaut“, sagt der Mann, bevor er aufgrund des kriminellen Vorlebens zu zwölf Monaten unbedingter Haft verurteilt wird. Bedenkzeit!
Falschgeld von Bekanntem untergejubelt
Freigesprochen wird er hingegen in der Falschgeld-Causa. Er sei im September 2025 mit einem Bekannten in einer Eisenstädter Disco gewesen. Der habe ihm im Dunkeln einen Hunderter zugesteckt und ihn gebeten zu zahlen, während er am Klo sei. Der Bekannte kam nie wieder und tauchte erst gestern Dienstag im Zeugenstand auf. Ebendort redete sich der Wiener um Kopf und Kragen. „Er hat mich gefragt, ob ich ihm Geld borgen kann. Ich gab ihm zehn Euro und zwei falsche 100-Euro-Scheine, auf denen groß Pro Copy stand. Das muss er doch gesehen haben!“ Woher er das Falschgeld denn habe, will die Richterin wissen. „Von einem jungen Burschen. Er hat sie mir geschenkt. Ich nahm sie an mich, weil ich nicht wollte, dass er deswegen Schwierigkeiten bekommt.“
Der ermittelnde Polizeibeamte hat nun diesen, wie sich herausstellt, amtsbekannten Bekannten des Burgenländers zur Einvernahme aufs Kommissariat gebeten.
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