Nach Wahnsinnsflucht

Extremraser muss halbes Jahr länger hinter Gitter

Oberösterreich
22.01.2026 12:00

Aus dem ursprünglich angeklagten Mordversuch für einen jetzt 21-jährigen Linzer war zwar nichts geworden – das Erstgericht hatte ihn wegen schwerer Körperverletzung in sieben Fällen und zahlreichen weiteren Delikten zu 30 Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte Einspruch ein, dem wurde am Donnerstag nun stattgegeben.

Eine lange, absolut irre Flucht mit lebensgefährlichen Überholmanövern, Geschwindigkeiten von bis zu 250 km/h, und das alles im dichten Stoßzeit-Verkehr und ebenso dichten Nebel hatte sich am 30. Jänner 2025 ein ungarisch-serbischer Doppelstaatsbürger, damals 20, mit der Polizei geliefert. Das war der Grund, weshalb der mittlerweile 21-Jährige am Donnerstag am Oberlandesgericht Linz aus der Haft vorgeführt wurde.

Irrsinnige Verfolgungsjagd
Alles hatte begonnen, als ihn eine Zivilstreife wegen einer überfahrenen Sperrlinie aufhalten wollte. Das passte dem jungen Linzer aber nicht in den Kram – er hatte sich nämlich bereits mehrere Verfolgungsjagden mit der Polizei geliefert, schon lange keinen Führerschein mehr, und war mit den Kennzeichen seiner Mutter unterwegs, die er auf seinem nicht zugelassenen 3er-BMW montiert hatte. Vor seiner damals minderjährigen Ex-Freundin am Beifahrersitz wollte er sich wohl auch keine Blöße geben, also stieg er kräftig aufs Gas und raste auf die A8 in Richtung Passau, die Polizei auf den Fersen.

Wie ein Irrer überholt
Die Jagd nach dem schlanken Mann mit den kurzgeschorenen Haaren führte mit bis 250 km/h auf die A25, wobei er unter anderem auch am Pannenstreifen überholte. Die Flucht führte über die Ausfahrt Wels-Ost auf die B1 zuerst wieder in Richtung Wels, dann in Richtung Linz. Er missachtete mehrere rote Ampeln mit Geschwindigkeiten von rund 140 km/h. Trotz dichten Nebels und Verkehrs erreichte er Geschwindigkeiten von 190 km/h. In Marchtrenk kam es zur seitlichen Kollision mit einem anderen Pkw mit Anhänger.

Mit 160 km/h auf Zivilwagen aufgefahren
Kurz vor der Trauner Kreuzung raste der 20-Jährige auf mehrere stehende Fahrzeuge zu, prallte mit rund 145 km/h gegen die Autos, was endlich die Flucht beendete. Dabei wurden aber mehrere Menschen schwer verletzt, unzählige weitere schwer gefährdet. Unter den Schwerverletzten war auch die minderjährige, nun Ex-Freundin des Täters. 

Zahlreiche Verstöße
Schließlich war er im Herbst am Landesgericht Wels zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Er wurde wegen schwerer – teils versuchter, teils vollendeter – Körperverletzung in sieben Fällen, wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit in drei Fällen, wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung an mehr als zehn Personen sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz – er hatte einen Schlagring dabei – und Urkundenunterdrückung schuldig gesprochen. Zudem musste er mehreren Opfern insgesamt knapp 40.000 Euro zahlen.

Kein ordentlicher Lebenswandel
Das war der Staatsanwaltschaft zu wenig. Die Anklage sah einen Erschwerungsgrund, der beim Ersturteil außer Acht gelassen worden war: Die schwere Körperverletzung, die er als Volljähriger zum Nachteil seiner minderjährigen Beifahrerin begangen hatte. Zudem waren dem 21-Jährigen als Milderungsgründe „bisher ordentlicher Lebenswandel“ angerechnet worden, und dass er bei der Tat selbst schwer verletzt worden war. Beides stellte der Oberstaatsanwalt am Oberlandesgericht Linz infrage.

Sechs Monate dazu
Die Richterin am Oberlandesgericht folgte dem Einspruch, wenn auch nur teilweise: Auch aus generalpräventiven Gründen wurde die Haft von zweieinhalb auf drei Jahre angehoben. Keine allzu große Verlängerung, denn wer ewig in Haft sitzt, kann nicht wieder arbeiten gehen, und auch seinen Opfern kein Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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