Wer im Winter auf falsche Bereifung setzt, für den kann das richtig teuer werden. Ein spektakulärer Unfall am Arlberg zeigt, wie Autofahrer rechtlich ins Rutschen geraten. In „Krone“-Interview klärt ÖAMTC-Juristin Anja Schöpf über heikle und knifflige Rechtsfragen zur Winterausrüstung auf.
„Krone“: Frau Schöpf, in den vergangenen Tagen hat es in ganz Österreich zahlreiche Unfälle auf Schnee und Eis gegeben, an denen Fahrzeuge ohne Winterausrüstung beteiligt waren. Extremfall war ein Belgier, der am Arlberg auf Schneefahrbahn mit Sommerreifen unterwegs war und einen folgenschweren Unfall verursachte. Was droht in so einem Fall?
Anja Schöpf: Wer andere aufgrund fehlender Winterausrüstung gefährdet, der muss mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro rechnen. Dazu kommt, dass unter Umständen Versicherungen aussteigen. Die Kfz-Haftpflicht zahlt dann vorerst zwar den Schaden eines anderen Beteiligten, kann sich über den Regressweg aber Geld von mir zurückholen. Derzeit gilt dabei eine Obergrenze von 11.000 Euro. Auch die Kaskoversicherung kann es in bestimmten Fällen ablehnen, meinen Schaden zu zahlen.
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