Prozess in Feldkirch

Familienvater wegen Wiederbetätigung verurteilt

Vorarlberg
29.11.2025 06:00

Eingeholt von der Vergangenheit wurde ein 41-jähriger Vorarlberger. Der bisher Unbescholtene hatte in den vergangenen Jahren mehrmals den Nationalsozialismus verherrlichende Bilder an seinen Arbeitskollegen geschickt. Am Freitag musste er sich vor Gericht verantworten.

„Der Sieg ist unser“ – ein Satz, der im Landesgericht Feldkirch wie ein bitteres Echo vergangener Abgründe nachhallte. Ein 41-jähriger Angestellter musste sich dort wegen zwölffacher nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten – verschickt per WhatsApp, beiläufig, fast gedankenlos. Doch die Geschworenen verstanden die Botschaft dahinter nur allzu klar. Denn nach nur einer Stunde Beratungszeit kehrte der Senat in den Verhandlungssaal zurück.

„Es gibt Grenzen, die niemand überschreiten darf“, sagte Richter Theo Rümmele, als er das Urteil verkündete: 8400 Euro Geldstrafe, zur Hälfte unbedingt, zur Hälfte auf drei Jahre Bewährung. Das Handy des Mannes – das Werkzeug der Taten – wird zerstört. Ein symbolischer Akt, der zeigen soll, dass „digitale Räume keine rechtsfreien Räume sind“.

„Ich schäme mich zutiefst“
Zwischen März 2019 und März 2023 hatte der Angeklagte einem Kollegen immer wieder rechtsextreme Inhalte geschickt: Videos, Fotos, Parolen. Besonders erschütternd der Kommentar unter einem Schnappschuss seiner minderjährigen Tochter, deren Armhaltung an einen Hitlergruß erinnert: „Der Sieg ist unser.“ Im Prozess zeigt sich der Angeklagte reumütig. „Ich schäme mich zutiefst und bitte das Gericht vielmals um Entschuldigung.“ Auf Nachfrage des Richters zu seiner heutigen politischen Einstellung bestreitet der Mann jegliche rechtsradikale Gesinnung: „Ich war immer ein Sozialdemokrat.“

„Keinerlei Toleranz für ideologische Verirrungen“
Seine bisherige Unbescholtenheit wurde zwar mildernd berücksichtigt – doch angesichts eines Tatzeitraums von vier Jahren und zwölf einzelner Delikte war vom Gericht keine Gnade zu erwarten. Auch Staatsanwältin Konstanze Erath betonte, dass es „keinerlei Toleranz für ideologische Verirrungen dieser Art“ geben dürfe. Dennoch bedankte sich der Familienvater beim Senat für das milde Urteil, das bereits rechtskräftig ist.

Nun prüft die Bezirkshauptmannschaft ein mögliches Waffenverbot für den Mann, der auch als Wald- und Jagdaufseher tätig war. Sein Arbeitskollege, der ebenfalls NS-Inhalte verschickt hatte, wurde übrigens bereits im Vorfeld verurteilt.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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