Prozess in Feldkirch

Bisswütige Pensionistin flüchtet aus Gerichtssaal

Vorarlberg
28.11.2025 17:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Eine Frührentnerin aus Vorarlberg hatte einen Mann in den Unterarm gebissen und sich danach mit der Polizei angelegt. Im Prozess am Landesgericht Feldkirch wurde die 51-Jährige zu vier Monaten Haft auf Bewährung und 800 Euro Geldstrafe verurteilt.

Zugetragen hat sich der Vorfall im vergangenen Juli am Dornbirner Bahnhof. Die 51-Jährige war mit einem Mann in Streit geraten und hatte ihn in den Unterarm gebissen. Daraufhin schritt die Polizei ein. Doch die Frau weigerte sich strikt, ihre Identität preiszugeben. „Ohne Anwalt sage ich gar nichts“, habe sie lediglich gesagt, erinnert sich ein 29-jähriger Beamter im Prozess am Landesgericht Feldkirch an die damalige Amtshandlung.

„Sie hatte meinen Zeigefinger schon im Mund“
Wegen ihres unkooperativen Verhaltens wurde die 51-Jährige zur Dienststelle gebracht, wo sie erneut versuchte zuzubeißen – einmal in den Handrücken, einmal in die Finger. „Sie hatte meinen Zeigefinger schon im Mund“, so der Beamte. In der Verhandlung zeigt sich die Angeklagte ebenfalls gereizt, stellt Gegenfragen, blockiert jede Kommunikation.

Hitzige Stimmung in der Verhandlung
An ihre zwei Vorstrafen könne sie sich nicht mehr erinnern. Der Grund dafür: ein schwerer Unfall im Jahr 2009. Seitdem leide sie an Manie, sei frühpensioniert und zutiefst verzweifelt. Mehrfach habe sie versucht, sich das Leben zu nehmen.

Richterin Kathrin Feuerle und Staatsanwältin Karin Dragosits bemühen sich, die Lage zu entschärfen. Doch die Frau wird zunehmend aggressiv, bezeichnet den Bahnhofsvorfall als „Lappalie“ und behauptet, selbst ein blaues Auge davongetragen zu haben. Sie unterbricht ständig, verliert die Geduld, steht schließlich auf, packt ihre Sachen und verlässt den Saal mit den Worten: „Ohne Anwalt sage ich gar nichts mehr.“ Trotz ihrer Flucht wird sie verurteilt: vier Monate bedingte Haft und 800 Euro Geldstrafe wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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