Immer tiefer versinkt das SOS-Kinderdorf im Sumpf von körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt. Ständig tauchen neue Fälle auf: Nächste Woche kommt es zu einer OLG-Verhandlung gegen einen im August verurteilten Sozialpädagogen (50) einer Kinderdorf-Einrichtung in der Bundeshauptstadt. Zur Last gelegt werden ihm mehr als ein Dutzend sexuelle Übergriffe auf zwei Burschen, die in der Wohngruppe lebten.
Die schreckliche Serie an Vorwürfen gegen SOS-Kinderdorf reißt nicht ab. Nach Standorten in Kärnten, Tirol und Salzburg sowie Missbrauchsvorwürfen gegen den 1986 verstorbenen Gründer Hermann Gmeiner und einen mutmaßlich pädophilen Großspender, der „Gegenleistungen“ bekommen habe, kennt die „Krone“ auch einen aktuellen Fall aus Wien.
Erstgericht: Zweieinhalb Jahre Haft
Ein 50-jähriger ehemaliger Betreuer einer SOS-Kinderdorf-Einrichtung in der Bundeshauptstadt wurde im August im Landl unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nicht rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Berufungsverhandlung zur Strafhöhe findet nächste Woche im Justizpalast statt.
Anfang Oktober wird die unabhängige Reformkommission zur Aufarbeitung der öffentlich gewordenen Missstände bei SOS-Kinderdorf konstituiert. Einrichtungen in mehreren Bundesländern stehen in der Kritik.
Ende Oktober wird bekannt, dass gegen den 1986 verstorbenen Gründer Hermann Gmeiner Vorwürfe von sexuellem und physischem Missbrauch an acht Burschen vorliegen. Auch steht ein verstorbener österreichischer Großspender im Verdacht, zwischen 2010 und 2014 bei Besuchen in Südostasien Kinderdorf-Kinder sexuell missbraucht zu haben.
Die Taten, die dem Mann zur Last gelegt werden: Laut Gericht verging er sich in den Jahren 2021 und 2022 im Rahmen seiner Tätigkeit in 14 Angriffen an einem Burschen schwer. Auch soll er geschlechtliche Handlungen an einem weiteren, damals 12-jährigen Bewohner der Einrichtung getätigt haben – zweimal, als der Bub wach war, und einmal, als dieser schlief. In der Wohngruppe war der Sozialpädagoge sogar der Bezugsbetreuer seines Opfers – diese Stellung dürfte er ausgenutzt haben.
Sein Kollege hatte brisante Information „verdrängt“
In seiner Aussage vor dem Schöffensenat sprach der Angeklagte von einem „sehr guten Verhältnis“ zu den Jugendlichen. An manchen Wochenenden habe er alleine Dienst gehabt, sexuelle Kontakte stritt er im Prozess ab. Allerdings – und das scheint im System Kinderdorf leider symptomatisch: Im Dezember 2022 soll er bei einer Weihnachtsfeier einem Kollegen erzählt haben, dass er mit einem der Burschen intim geworden sei. Gemeldet hat dieser Kollege das damals aber nicht.
„Ich vermute, dass ich es verdrängt habe“, sagte der Mann als Zeuge im Gericht. Erst als die Erinnerungen an das Gespräch, angestoßen durch Aussagen von einem der Opfer, wieder hochkamen, meldete er sie seinem Vorgesetzten und bei der Polizei.
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