Ein Tschetschene (39) aus Linz, der im Jänner Opfer eines Schussattentats geworden war, musste sich am Freitag wegen schwerer Erpressung und Verleumdung – er soll den Falschen als Schützen bezichtigt haben – verantworten. Das stellte sich zwar als Ermittlungsfehler heraus, für die Erpressung gab es dennoch zwei Jahre Haft.
Ein russischer Staatsbürger aus Tschetschenien wurde am Landesgericht Linz wegen schwerer Erpressung zu 24 Monaten Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Von anderen Vorwürfen, darunter der Verdacht auf Falschaussage nach einem Mordversuch, wurde der 39-Jährige freigesprochen.
Keine Lüge, sondern Irrtum
Der Mann war am 14. Jänner im Linzer Stadtteil Neue Heimat in seinem Auto angeschossen worden. Die Polizei vermutete einen Zusammenhang mit Drogengeschäften, zumal erste Aussagen widersprüchlich ausfielen. Bei der Täteridentifizierung hatte das Schussopfer zunächst einen falschen Mann benannt – irrtümlich, wie beim Prozess herauskam.
Ein syrischer und ein nordmazedonischer „Toni“
Dieser falsche Verdächtigte – ein Syrer, der als „Toni“ bekannt ist – wurde daraufhin festgenommen, aber später wieder enthaftet. Der tatsächliche mutmaßliche Schütze, ein Nordmazedonier, der in der Szene ebenfalls als „Toni“ verkehrt, wurde später in der Schweiz festgenommen, ausgeliefert und sitzt nun wegen Mordverdachts in U-Haft.
Ich stand unter Schock, vielleicht habe ich etwas Falsches gesagt.
Der Angeklagte (39) vor Gericht
„Ich stand unter Schock, vielleicht habe ich etwas Falsches gesagt“, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Er hatte den Beamten noch im Schockraum im Spital zahlreiche Details genannt, die zum Täter führen sollten, darunter Chat-Verläufe und Telefonnummern. Einige Stunden später konnte er den fälschlich Beschuldigten auf einem aktuellen Foto klar als Täter ausschließen.
„Blamage für Rechtsstaat“
Für Verteidiger Andreas Mauhart eine „Blamage für den Rechtsstaat“ – denn sein Mandant habe den echten Schützen genannt, nur dessen wahren Namen nicht gewusst. Der Tschetschene habe der Polizei sogar die Telefonnummer des wirklichen Schützen gegeben. Woraufhin die Polizei einfach irgendjemanden ausgeforscht habe, wie Mauhart in Richtung der Beamten ätzte.
Der echte Tatverdächtige hatte sich laut Mauhart per E-Mail an die Ermittlungsbehörden gewandt und seine Tat ohne große Reue gestanden.
Erpressung blieb
Das Hauptdelikt, für das der Tschetschene verurteilt wurde, betraf eine Schutzgeldforderung – als schwere Erpressung angeklagt – im April. Er hatte von einem Handyshop-Besitzer Geld gefordert und ihm mit dem Tod gedroht. Erst vor Gericht zeigte sich der Angeklagte dafür geständig.
Das Gericht sah es aufgrund der Zeugenaussage des leitenden Polizisten als nicht erwiesen an, dass der 39-Jährige die Behörden wissentlich in die Irre führen wollte. Bei der Strafbemessung für die Erpressung wurden die Unbescholtenheit, das Geständnis und der Umstand, dass es beim Versuch blieb, als mildernd gewertet. Der Strafrahmen lag bei ein bis zehn Jahren. Aus generalpräventiven Gründen konnte die Strafe jedoch nicht zur Gänze bedingt ausfallen, wie die Richterin betonte.
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