Der elektronische Identitätsnachweis ID Austria stellt viele vor Probleme. Es gibt Menschen, die wollen die App einfach nicht, es gibt aber auch welche, deren Handys dafür nicht geeignet sind. Ab Oktober sollte man sie aber für die Arbeitnehmerveranlagung verwenden. Doch es wird Alternativen geben.
Ab 1. Oktober 2025 kann man die Arbeitnehmerveranlagung auf Finanz-Online nur noch in Verbindung mit einem weiteren Bestätigungsschritt (2-Faktor-Authentifizierung) machen. Die Finanzverwaltung schlägt dazu die ID Austria (Handysignatur) vor. Das sorgt bei nicht wenigen Menschen für Verunsicherung. „Mein Mann hat ein altes Handy, auf dem das gar nicht funktioniert mit dieser App. Muss er sich jetzt extra ein neues Handy kaufen?“, fragt eine „Krone“-Leserin. Zudem wollen viele die App einfach nicht verwenden. Doch was tun?
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