Sauer auf Freund

“Meldet sich nicht”: Angeklagte packt vor Gericht aus

Österreich
19.02.2013 14:47
Weil sich ihr Freund und Auftraggeber seit ihrer Festnahme nicht bei ihr gemeldet hat, hat eine 28-Jährige am Dienstag am Wiener Straflandesgericht ausgepackt und in der Verhandlung den Namen des Mannes und seine Adresse in Rumänien genannt. Auf ihr Strafmaß hatte dies aber keinen Einfluss: Die Frau, die im Vorjahr mit nicht weniger als 50 gestohlenen Kreditkarten auf "Shopping-Touren" gegangen war, wurde rechtskräftig zu 32 Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Die 28-Jährige gehörte einer Bande an, die sich auf Trickdiebstähle spezialisiert hatte. Zahlreichen Passanten wurden in der Bundeshauptstadt die Brieftaschen abgeluchst, wobei die Langfinger neben dem Bargeld vor allem an den Kreditkarten interessiert waren.

Der damalige Freund der 28-Jährigen dürfte einer der Köpfe der Kriminellen gewesen sein. Er schickte seine Freundin über ein halbes Jahr lang mit den entwendeten Karten einkaufen, wobei sie vor allem iPads, Smartphones, Kameras und Bekleidung erwarb. Die Gegenstände wurden dann weiterverkauft.

"Seit ich verhaftet wurde, hat er sich nicht mehr gemeldet"
Exakt 124 Einkäufe tätigte die 28-Jährige, ehe sie festgenommen wurde. Schaden: 109.000 Euro. Davon sah sie relativ wenig, hie und da habe sie für sich selbst Kosmetik-Artikel oder Kleidung kaufen dürfen, berichtete sie nun Richterin Gerda Krausam. Als sie schwanger wurde, habe sie mit den kriminellen Machenschaften aufhören wollen, doch der Mann habe sie zum Weitermachen überredet: "Ich war blind, ich war verrückt."

Nun allerdings sehe sie ihren Freund, der sich in seine Heimat Rumänien abgesetzt haben dürfte, in einem anderen Licht: "Seit ich verhaftet wurde, hat er sich nicht mehr gemeldet." Zum "Dank" für sein illoyales Verhalten gab die Angeklagte, die bis dahin seine Identität verschwiegen hatte, in der Verhandlung den Namen des Mannes und seine Adresse in Rumänien bekannt.

Erstaunen über Verhalten von Kreditkartenfirma
Erstaunen löste bei Prozessbeobachtern das Verhalten einer Kreditkartenfirma auf. Obwohl diese den bestohlenen Kunden jeweils einen Selbstbehalt von 150 Euro aufoktroyiert hatte, machte sie als Privatbeteiligte gegen die Angeklagte jeweils den vollen Schaden geltend. "So geht das nicht", tadelte die Richterin die Rechtsvertreterin, die umgehend die Summe der Selbstbehalte vom angemeldeten Schadensbetrag abziehen musste.

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