"Unsachlich"

VfGH hebt das Bettelverbot in der Steiermark auf

Österreich
10.01.2013 13:24
Der Verfassungsgerichtshof hat das Bettelverbot in der Steiermark aufgehoben. Ein derartiges Verbot "ohne Ausnahme ist unsachlich und widerspricht der Menschenrechtskonvention", so die Begründung. Die sogenannten Erlaubniszonen, die Gemeinden erlassen könnten, würden daran nichts ändern. Der Grazer Armenpfarrer Wolfgang Pucher zeigte sich am Donnerstag nach Bekanntwerden der Entscheidung völlig aus dem Häuschen: "Das ist das größte Geschenk seit Jahren."

In anderen Bundesländern hatte der VfGH im Vorfeld schon mehrere Verfahren durchgeführt. Dabei wurde entschieden, dass es keine Bedenken gegen Regelungen gebe, die bestimmte Formen der Bettelei - wie etwa Betteln mit Kindern - verbieten. 

Keine "Reparaturfrist" 
In der Steiermark dagegen besteht ein generelles Bettelverbot, die Einrichtung von Erlaubniszonen ist nicht verpflichtend. Genau das sei aber verfassungswidrig. Außerdem entschied der VfGH, dass er keine "Reparaturfrist" gibt. Das heißt, es ist die Vorgängerregelung des Landessicherheitsgesetzes wieder in Kraft zu setzen. Sie stellt aufdringliches Betteln und Betteln mit Minderjährigen unter Strafe, enthält aber kein generelles Bettelverbot.

Voves: "Geschichte gelaufen"
Das Thema Bettelverbot ist für Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) mit dem Urteil des VfGH vom Tisch. "Die Geschichte ist gelaufen", sagte er gegenüber dem ORF. Die Klubobleute der Grazer Regierungsparteien gaben sich hingegen noch abwartend. Die Entscheidung sei "selbstverständlich zu akzeptieren", sagte Christopher Drexler (ÖVP). Man wolle aber prüfen, ob eine neue, verfassungskonforme Lösung erzielt werden könne, so SPÖ-Klubobmann Walter Kröpfl. Aber: "Ein neues Bettelverbot ist kein vordringliches Ziel."

Die Opposition beurteilt die Entscheidung des VfGH unterschiedlich. Die grüne Landtags-Klubobfrau Sabine Jungwirth meinte an die Adresse der "Reformpartner" SPÖ und ÖVP: "Die rotschwarze Partnerschaft der Feigheit hat im Frühjahr 2011 gegen die Einwände zahlreicher Experten ein menschenrechtswidriges Gesetz beschlossen, das nun endlich aufgehoben wurde." Es dürften auf keinen Fall neue juristische Tricks und Winkelzüge für einen neuerlichen Anlauf gestartet werden.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler will statt der Armen lieber die Armut bekämpfen: "Das Bettelverbot kommt einer Kriminalisierung von Menschen gleich." FPÖ-Sicherheitssprecher Gunter Hadwiger sagte: "Wir brauchen in der Steiermark nicht ein Bettelverbot, um absichtlich gegen Grundrechte zu verstoßen, sondern um den organisierten Menschen- und Kinderhandel, der von Bettelbanden aus dem Osten praktiziert wird, zu unterbinden." Er forderte die Einberufung eines Unterausschusses im Landtag.

Pfarrer Pucher: Positives Ende nach jahrelangem Kampf
Pfarrer Pucher ist von der Entscheidung jedenfalls begeistert: "Sie haben einen glücklichen Menschen vor sich. Ein jahrelanger Kampf hat zu einem positiven Ende geführt." Der Armenpfarrer wies ausdrücklich darauf hin, dass der anlassgebende Antrag eines Bettlers eigentlich ausschließlich auf die Kappe der Vinzi-Gemeinschaft gehe. "Wir haben uns um die gesamte Organisation und um die Kosten gekümmert, der Rom (der Bettler, Anm.) half uns, indem er seinen Namen und seine Identität zur Verfügung stellte", erklärte Pucher.

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