Verfahrensreform

Städtische Wohnungen werden schneller vergeben

Salzburg
18.06.2024 07:00

Stadtvize will die Verfahren ändern. Bisher mussten die Politiker alle Listen absegnen. Es kam zu Verzögerungen.

Die Vergabe von geförderten Mietwohnungen der Stadt Salzburg wurde 2019 reformiert. Mit einer Sache ist der neue ressortzuständige Vizebürgermeister Kay-Michael Dankl (KPÖ Plus) aber nicht glücklich: „Die bürokratischen Verfahren der Vergabe dauern zu lange.“ Das soll sich jetzt ändern. Denn das Verfahren soll geändert und verkürzt werden. Bisher mussten die Gemeinderäte die Liste zur Wohnungsvergabe alle zwei Wochen bestätigen beziehungsweise durchwinken. Wenn es dann Feiertage oder sitzungsfreie Zeiten gibt, ziehen sich die Vergaben deutlich in die Länge. Das kann für die Mieter teuer werden. „Die Drei-Monate-Frist zur Kündigung der alten Wohnung können viele nicht einhalten. Sie müssen also doppelt Miete zahlen“, erklärt Dankl.

Jetzt will Stadtvize Dankl noch mehr Tempo in die Verfahren bringen, um den Bürgern doppelte ...
Jetzt will Stadtvize Dankl noch mehr Tempo in die Verfahren bringen, um den Bürgern doppelte Mieten zu ersparen.(Bild: Tschepp Markus)

Der Stadtvize will die Vergabe jetzt komplett in die Hände des Wohnungsamt legen. Die politischen Gremien sollen nur noch vierteljährlich einen Bericht dazu bekommen.

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Viele, die diese Doppelbelastung nicht stemmen können, müssen auf die angebotene Wohnung verzichten.

Stadtvize Kay-Michael Dankl (KPÖ Plus)

Dieser Ansatz ist nicht neu, scheiterte bisher am Widerstand der Volkspartei und der Freiheitlichen. Durch die neuen Machtverhältnisse nach der Wahl im Frühjahr kann der Schritt umgesetzt werden.

Nichts ändern soll sich bei der Vergabe von Neubauten. Werden Wohnungen das erste Mal vergeben, gilt weiterhin ein eigenes Verfahren, bei dem der Wohnungsausschuss beschließt, wer einziehen darf.

Vor der ersten Reform im Jahr 2019 hatte der Rechnungshof scharfe Kritik am Verfahren geübt. Diese wären korruptionsanfällig gewesen. Jetzt gibt es klare Kriterien nach welchen die Mietwohnungen vergeben werden.

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