In jenem Fall wurden einem Ehepaar in Innsbruck zwei Kinder wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch abgenommen. Drei Monate später wurde dieser Verdacht per Gutachten und Gerichtsverfahren entkräftet, die Kinder kamen zurück.
Ob die Kindesabnahme gerechtfertigt war oder nicht, sei wegen der Gesetzeslage nicht zu überprüfen gewesen, kritisiert der Anwalt der Familie Laszlo Szabo gegenüber Ö1: "Die Kernkritik ist, dass der Jugendwohlfahrtsträger eigentlich tun und lassen kann, was er will, ohne dass diese Maßnahmen gerichtlich überprüft werden können. Das können Sie bei jedem Strafzettel haben, bei jedem Polizeiübergriff, aber bei Jugendämtern geht das nicht."
Keine Möglichkeit zur nachträglichen Prüfung
Derzeit kann die Jugendwohlfahrt bei "Gefahr im Verzug" die Kinder aus Familien nehmen, ohne die Prüfung der Abnahme durch ein unabhängiges Gericht. In Zukunft sollen sowohl das Kind als auch die Obsorge-Beauftragten - in der Regel also die Eltern - einen Antrag stellen dürfen, um die Rechtmäßigkeit der Abnahme nachträglich prüfen zu lassen, heißt es aus dem Justizministerium.
Zudem soll es künftig eine rasche vorläufige Entscheidung des Gerichts geben, ob Kinder aus Heimen in die Familie zurückkommen können. Diesen vorläufigen Beschluss können Eltern oder Kinder beantragen. Bisher dauert es oft ein Jahr oder mehr, weil psychologische Gutachten notwendig sind.
Ministerium: Kein konkreter Anlassfall für Reformen
Ob die Reformen tatsächlich mit dem Innsbrucker Fall im Zusammenhang stehen, wollte das Justizministerium nicht bestätigen. Stattdessen wurde betont, dass es keinen konkreten Anlassfall für die neuen Maßnahmen gebe.
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