Juristen sehen Argumente für eine fristlose Entlassung von AUVA-Generaldirektor Alexander Bernart und vielleicht sogar einen Fall für die Strafgerichte. Aus Bernarts Büro wird scharf zurückgeschossen und erklärt, man wolle jetzt nicht „über Verantwortung reden“.
Kritischen Mitarbeitern hat AUVA-Chef Alexander Bernart schon mit der fristlosen Entlassung gedroht, weil sie etwa durch die Weitergabe von Informationen nach außen dem „Ansehen der AUVA“ geschadet hätten, was sie laut ihrem Dienstvertrag nicht dürfen. Der Zentralbetriebsrat beschloss daraufhin im Kampf um das Böhler-Spital, den Spieß umzudrehen: Ein Rechtsgutachten wurde in Auftrag gegeben, in dem Juristen die Frage beantworten sollten, ob nicht vor allem Bernart dem Ansehen der AUVA schadet. Nun liegt das Gutachten vor.
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