Bei einem folgenschweren Unfall am Sonntagabend in Pöllau (Steiermark) kam für alle drei Beteiligten jede Hilfe zu spät. Durch die Wucht des Zusammenstoßes wurden beide Fahrzeuge mehrere Meter von der Fahrbahn geschleudert. Ein 17-Jähriger und ein Ehepaar starben noch am Unfallort.
Am Sonntag gegen 20.15 Uhr ereignete sich auf der Schloffereckstraße (L406) zwischen Köppelreith und Pöllau ein tragischer Verkehrsunfall. Aus bislang ungeklärter Ursache stießen zwei entgegenkommende Pkws frontal zusammen. Beide Fahrzeuge wurden durch die Wucht des Zusammenstoßes in einen angrenzenden Acker geschleudert. Nachkommende Fahrzeuglenker verständigten sofort den Notruf.
Am Unfallort verstorben
45 Einsatzkräfte der Feuerwehr Pöllau, 13 Einsatzkräfte der Rettung sowie ein Notarzt und der Rettungshubschrauber C17 trafen rasch am Unfallort ein. Für die drei Unfallbeteiligten, ein Ehepaar aus Wenigzell (61, 59) aus dem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, und einen Jugendlichen (17) aus dem Bezirk Weiz, kam dennoch jede Hilfe zu spät.
Das Ehepaar war in ihrem komplett demolierten Wagen eingeklemmt. Sie wurden von den Rettungskräften freigeschnitten, doch ihre Verletzungen waren zu schwerwiegend. Der 17-jährige Lenker dürfte trotz seiner schweren Verletzungen noch selbst aus dem Wrack geklettert sein, aber auch bei ihm waren die Reanimationsversuche vergeblich. Die Angehörigen werden von einem Kriseninterventionsteam betreut.
Ursache bleibt womöglich unklar
Laut den ermittelnden Beamten ist derzeit noch völlig unklar, wie es zu der Kollision gekommen ist. Es lagen offenbar keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung durch Alkohol bei einem der Lenker vor. Auch im Zuge der Photogrammetrie, bei der alle am Tatort vorhandenen Indizien dokumentiert wurden, gab es keine neuen Erkenntnisse. 
„Sehr wahrscheinlich bleibt diese große Unbekannte. Wir erwarten nicht mehr wirklich neue Erkenntnisse. Es gibt ja auch keinerlei Zeugen. Was bleibt, ist aber das Bewusstsein, dass drei Menschen ums Leben gekommen sind“, sagt Kontrollinspektor Heimo Kohlbacher. Die Staatsanwaltschaft Graz gab die Leichname zur Beerdigung frei.
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