Auto abgeschleppt: Bei Falschparkern, die für eine Verkehrsbehinderung sorgen, kennt das Gesetz kein Pardon. Was passiert jedoch, wenn sich noch ein Tier im Fahrzeuges befindet? Eine Rechtsexpertin klärt auf.
Sie haben Ihr Auto geparkt, und wenn Sie zurückkommen, ist es nicht mehr da? Dann kommen zwei Optionen infrage: Es wurde abgeschleppt oder es handelt sich um Diebstahl. Was aber, wenn sich ein Tier im Innenraum des Fahrzeuges befindet? So erging es kürzlich einer Hundehalterin in Wien.
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