Nach Auftaktrunde
Dass bei einer Schwangerschaft für die Frau besonderer Schutz in der Arbeit gilt, wissen die meisten. Dass es aber auch für den werdenden Vater bestimmte Rechte gibt, ist den wenigsten klar. Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl von der Arbeiterkammer Wien klärt auf.
Während die Frau ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren muss, muss der werdende Vater dies nicht unbedingt tun: „Nur der Umstand alleine, dass Sie Vater werden, muss dem Arbeitgeber nicht gemeldet werden“, erklärt Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl: „Möchten Sie aber Papamonat, Karenz oder Elternteilzeit in Anspruch nehmen, müssen sie diese dem Arbeitgeber rechtzeitig melden.“
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.