Seit dem Vorjahr muss Rollstuhlfahrer Wolfgang S. bergauf in sein Auto einsteigen. Er hat sich dabei bereits schwer verletzt. Jetzt stellte die Volksanwaltschaft fest, dass das Verfahren zur neuen Fahrrichtung Mängel aufweist.
Wir haben im Vorjahr schon einmal über den Fall berichtet. Damals hatte sich Wolfgang S. an die Ombudsfrau gewandt, weil in der Straße, in der er wohnt und einen Behindertenparkplatz hat, die Einbahnregelung umgedreht worden ist. Seither fahren und parken Autos dort bergauf. Mit für ihn verheerenden Folgen.
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