Anklage nun fix

Cains Mutter gesteht Verletzung der Fürsorgepflicht

Österreich
10.04.2012 13:54
Die 25-jährige Mutter des getöteten Cain gibt laut ihrem Anwalt German Bertsch zu, dass sie ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren beiden Söhnen vernachlässigt hat. Die Frau muss sich wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger vor Gericht verantworten. Seine Mandantin werde großteils geständig sein, kündigte Bertsch am Dienstag an. Nachdem die Verteidigung auf einen Einspruch verzichtet hat, ist die Anklage rechtskräftig.

"Ich werde alles daran setzen, dass sie keinen Tag in Haft muss - sie ist mit dem Tod ihres Sohnes gestraft genug", so der Anwalt. Er rechne mit einer bedingten Freiheitsstrafe. Der Strafrahmen für die angeklagte Straftat liegt zwischen einem und zehn Jahren Haft.
Laut Staatsanwaltschaft soll die Frau von den gewalttätigen Übergriffen ihres Freundes gewusst, aber keine entsprechenden Maßnahmen gesetzt haben, um ihre Söhne zu schützen.

"Es geht ihr nicht besonders gut, sie steht noch ganz unter dem Eindruck des Prozesses. Aber sie ist gefasst. Sie wusste ja, dass ein Verfahren auf sie zukommt", berichtete Bertsch. Seine Mandantin gebe zu, dass sie sich zu wenig um ihre beiden Kinder gekümmert und ihre Fürsorge- und Aufsichtspflicht vernachlässigt habe. Sie habe jedoch an chronischer Überlastung gelitten und sich in einem depressiven Erschöpfungszustand befunden, so der Anwalt mit Verweis auf ein entsprechendes psychologisches Gutachten.

Mutter sah, dass Cain Schmerzen hatte
Seine Mandantin habe mitbekommen, dass der Freund gegenüber ihren beiden Söhnen gewalttätig war, sei jedoch nicht eingeschritten, so Bertsch. Sie habe am Todestag Cains auch gesehen, dass es ihrem Kind nicht gut gehe und dass es beim Gehen und beim Sitzen Schmerzen hatte. An innere Verletzungen habe sie aber nicht gedacht, betonte der Verteidiger.

Dass die Mutter von Schlägen ihres Lebensgefährten gegenüber ihren Kindern gewusst hatte, kam im Laufe des Mordprozesses gegen den heute 27-Jährigen bei der Verlesung ihres Einvernahmeprotokolls zutage. Sie habe die Beziehung zu dem Mann beenden wollen, aber keine Lösung für die schwierige Situation gesehen, gab die Frau gegenüber der Polizei an. Sie habe ihn darauf hingewiesen, das zu unterlassen.

Am Todestag habe der Dreijährige zahlreiche dunkelrote bzw. violette Verfärbungen aufgewiesen, das Sitzen habe ihn geschmerzt. Sie habe aber die Schwere der Verletzungen nicht erkennen können. Cain habe dazu gesagt, der Freund habe ihm "Aua, Aua gemacht". "Ich hätte mich nach den ersten Schlägen dauerhaft von ihm trennen müssen", bedauerte sie laut dem Protokoll.

Prozesstermin noch nicht fix
Der dreijährige Cain war am 8. Jänner 2011 vom damaligen Lebensgefährten der Mutter zu Tode geprügelt worden. Der 27-jährige Mann wurde am 30. März 2012 am Landesgericht Feldkirch vorerst nicht rechtskräftig wegen Mordes zu lebenslanger Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.

Ein Termin für den Schöffenprozess unter Vorsitz von Richterin Karin Dragosits steht noch nicht fest. Bertsch hielt am Dienstag einen Termin Ende Mai für möglich.

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