"In diesem Vergleich hat sich A1 dazu bereit erklärt, in ihrer Werbung für Kombinationstarife auf allfällige Pauschalentgelte ausreichend deutlich hinzuweisen sowie die Verfahrenskosten zu tragen", sagte Telekom-Austria-Pressesprecherin Livia Dandrea-Böhm.
Auslöser für den Rechtsstreit waren laut Arbeiterkammer Vorarlberg zwei verschiedene Kombitarife von A1 für Festnetz, Mobiltelefonie und Internet. Bei der "A1-Kombi" und die "A1-Smartkombi" sei kaum wahrnehmbar oder gar nicht auf das Pauschalentgelt aufmerksam gemacht worden, betonte die AK in einer Aussendung. Beim Tarif "A1 Smartkombi" hätte dies bei der Hinzurechnung der beiden Pauschalen zu einer Erhöhung von 8,3 Prozent im Vergleich zum beworbenen Grundentgelt geführt, beim Tarif "A1-Kombi" zu einer Preissteigerung von 14,61 Prozent.
Gleiche Klage gegen UPC erfolgreich
Der VKI hat damit den zweiten Erfolg einer Klage in Sachen nicht ausreichend kommuniziertes Pauschalentgelt erreicht. Erst am Donnerstag war bekannt geworden, dass der heimische Internetanbieter UPC seine jährlich fällige "Servicepauschale" künftig deutlich ausweisen muss (siehe Infobox). Das Handelsgericht Wien hatte in einem nicht rechtskräftigen Urteil, entschieden, dass die UPC-Werbung irreführend sei, da auf die zusätzlichen Kosten nicht ausreichend hingewiesen werde. Auch Mobilfunker Hutchinson ("3") steht wegen desselben Vorwurfs vor Gericht, ein Urteil in diesem Fall steht noch aus.
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