OLG hat entschieden

Mordanklage gegen 26-Jährigen im Fall Cain rechtskräftig

Österreich
03.01.2012 09:31
Die Mordanklage gegen jenen 26-jährigen Mann, der vor einem Jahr in Bregenz den dreijährigen Cain zu Tode geprügelt haben soll, ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat den Einspruch von Verteidiger Edgar Veith gegen die Anklage abgewiesen, die Untersuchungshaft des Tatverdächtigen habe fortzudauern. Nächster Schritt wäre nun die Festlegung eines Prozesstermins. Allerdings kündigte Veith am Dienstag erneut an, die Verlegung des Prozesses in ein anderes Bundesland zu beantragen.

Die Entscheidung über die Klagsabweisung sei der Verteidigung bereits zugestellt worden, erklärte Reinhard Flatz, Sprecher des Landesgerichts Feldkirch, am Dienstag. Der Rechtsbeistand hatte die Anklage unter anderem deshalb angefochten, weil sie seiner Ansicht nach zu früh erfolgt sei und er mehr Zeit für die Vorbereitung brauche. Mit dem Einspruch gegen die Mordanklage der Staatsanwaltschaft Feldkirch habe Veith erreichen wollen, dass das Ermittlungsverfahren fortgeführt werde.

"Es sind noch viele Fragen offen", erklärte der Verteidiger. So seien weitere Expertisen nötig, es gebe beispielsweise Widersprüche im gerichtspsychiatrischen Gutachten Reinhard Hallers, zudem fehle eine Expertise zu Krankheiten seines Mandanten, etwa seiner Muskelschwächeerkrankung. Auch der Hergang sei seiner Ansicht nach nicht restlos geklärt. "Ich bin gegen ein 'Augen zu und durch'-Verfahren. Es muss alles auf den Tisch kommen", forderte Veith. Nun müssten diese offenen Fragen eben in der Hauptverhandlung geklärt werden.

"Unschuldsvermutung mit Füßen getreten"
Der Verteidiger des Tatverdächtigen wird nun einen Antrag auf eine Verlegung des Mordprozesses gegen seinen Mandanten in ein anderes Bundesland beantragen. Er werde den sogenannten Delegationsantrag demnächst beim Landesgericht einbringen, erklärte Veith am Dienstag. In Vorarlberg sei die Berichterstattung zu dem Fall am intensivsten, daher werde es schwer werden, hier unbeeinflusste Geschworene zu finden, lautete die Begründung des Verteidigers.

Wenn man sich die Berichterstattung in Vorarlberg ansehe, dann sei hierzulande "die Unschuldsvermutung schon verworfen und mit Füßen getreten", befand Veith. Unter diesen Voraussetzungen sei ein objektiver Prozess für seinen Mandanten nicht möglich. Auch er selbst habe E-Mails und Anrufe mit Drohungen erhalten. "Es hieß etwa, dass man meine Kanzlei niederbrenne oder dass meine Familie in Gefahr sei, wenn mein Mandant nicht wegen Mordes verurteilt würde", sagte Veith. Er sei der Ansicht, dass es sich im juristischen Sinne nicht um einen Mord handle. In anderen Bundesländern sei zwar ebenfalls über den Fall berichtet worden, "aber nicht in der Intensität".

Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund für Prozessverlegung
Über eine mögliche Delegierung wird das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden. Es kann laut Strafprozessordnung "von Amts wegen oder auf Antrag aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder aus anderen wichtigen Gründen" eine Strafsache innerhalb des Sprengels an ein anderes Gericht gleicher Ordnung, also an ein anderes Landesgericht, übertragen.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch sieht allerdings keinen Grund für eine Verlegung. Über das Verbrechen sei österreichweit umfassend berichtet worden. Damit sei die Aufgabe, unbefangene Geschworene zu finden, überall die gleiche, sagte jüngst der leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele. Er rechnete mit einem Prozesstermin noch im ersten Quartal 2012.

Kind in Wohnung totgeschlagen
Der 26-jährige Verdächtige soll den dreijährigen Cain Anfang Jänner 2011 in einer Bregenzer Wohnung zu Tode geprügelt haben. Das Kind ist dem Anschein nach von dem Lebensgefährten der Mutter so massiv geschlagen worden, dass es seinen Verletzungen erlag.

Der kleine Bub war tot aufgefunden worden, nachdem der 26-Jährige die Rettung alarmiert hatte. Der Verdächtige flüchtete zunächst, wurde aber kurz darauf in der Schweiz festgenommen. Die Mutter war zur Tatzeit bei der Arbeit.

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