Die schwarz-blaue Koalition in Niederösterreich will einen 30 Millionen Euro schweren Corona-Fonds einrichten, mit dem verfassungswidrige Corona-Strafen zurückgezahlt werden sollen. Neben Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sieht nun aber auch seine Parteikollegin Karoline Edtstadler dieses Ansinnen als rechtlich problematisch an. „Für mich geht sich das weder als Juristin noch als Verfassungsministerin aus“, sagte die Verfassungsministerin zur „Krone“.
Karner räumte in der ORF-„Pressestunde“ ebenfalls ein, dass dieses Vorhaben rechtlich schwierig ist. Vor einer konkreten Antwort auf die Frage, ob der Vorstoß von ÖVP und FPÖ in Niederösterreich auch für den Bund gelten solle, drückte sich Karner mehrmals.
„Gräben schließen“
Als Kniefall vor den Blauen wollte er den Corona-Fonds jedenfalls nicht verstanden wissen. Durch ihn sollten etwa auch psychologische Schäden der Pandemie abgedeckt sein, so Karner und argumentierte damit gleich wie Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) im „Krone“-Interview. Wie diese erklärte auch der aus Niederösterreich stammende Innenminister, dass es darum gehe, in der Pandemie entstandene „Gräben zu schließen“.
Experten warnen vor Amtsmissbrauch
Verfassungsexperten warnen zudem vor einem Amtsmissbrauch. „Geltende Bescheide sind zu vollziehen. Wenn sie nicht beeinsprucht wurden, werden sie rechtskräftig, dann gibt es keinen Grund, das zurückzuzahlen“, sagt Verfassungsrechtler Heinz Mayer gegenüber der „Presse“. Sollte die Rückzahlung dennoch erfolgen, sieht Mayer die Staatsanwaltschaft am Zug. „Es gibt den Verfassungsgrundsatz, dass die Gebietskörperschaften über öffentliche Mittel zweckmäßig, rechtmäßig und sparsam zu verfügen haben. Dagegen zu verstoßen wäre Amtsmissbrauch.“
„Etwaige Amnestie müsste vom Bund kommen“
Für Karl Stöger, Leiter des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin in Wien, ist in Sachen Rückzahlung von Corona-Strafen ein Alleingang eines Bundeslandes „nicht vorstellbar“. Eine etwaige Amnestie müsste von Bundesseite kommen, „wenn dann müsste es eine Amnestie für alle geben, nicht nur für ein einzelnes Bundesland“, so Stöger im Ö1-Journal.
Auch Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger stellt sich die „praktische Umsetzung“ des FPÖ-Ansinnens ebenfalls „extrem schwierig“ vor. Und zwar allein schon deshalb, weil er in Zweifel zieht, dass die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden die entsprechenden Daten überhaupt noch haben, „das entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn sie sie haben, dann ist die Erforschung vermutlich mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden“.
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