Richtig (ver)erben ist gar nicht so einfach. Immer wieder kommt es vor, dass Erbstreitigkeiten trotz notarieller Schenkungsverträgen oder vorliegenden Testamenten vor Gericht landen. In Kärnten klagten nun Kinder, die sich ärgerten, weil die Mutter nicht ihnen, sondern den Cousinen ein schönes Wochenendhäuschen überschrieben hatte. Wer hat die besseren Karten?
Es kommt in vielen Familien vor, dass Eltern, Großeltern, Tanten oder Onkel eine Wohnung oder ein Haus zu Lebzeiten an nahe Verwandte schenken - seien es Kinder, Enkel, Nichten oder Neffen. Regelmäßig werden dazu Schenkungsverträge verwendet, meist von Notaren oder Rechtsanwälten erstellt. Nach beglaubigter Unterfertigung beim Notar oder Rechtsanwalt kommt dann die Eintragung im Grundbuch. Es scheint dann nicht mehr die Tante, sondern die Nichte im Grundbuch als Eigentümerin auf. Doch der Ärger beginnt dann, wenn die Tante verstirbt - und der Kampf ums Erbe beginnt.
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