Ein Tiroler Unternehmer lieferte jahrelang ein nicht zugelassenes Produkt an Sandoz in Kundl. Beim nun fortgesetzten Prozess halfen alle Ausflüchte nichts. Der 78-Jährige muss ins Gefängnis, falls er mit einer etwaigen Berufung nicht durchdringt.
Der honorige Unternehmer soll zwischen Februar 2017 bis Dezember 2020 ein Produkt an die Novartis-Tochter Sandoz in Kundl geliefert haben. Die Abnehmer gingen davon aus, dass dieses für die pharmazeutische Industrie zugelassen sei – was aber nicht der Fall war. Beim fortgesetzten Prozess (erster Termin im vergangenen November) behauptete der 78-Jährige, dass es sich „um ein und dasselbe Produkt“ handelte.
Aus Rechnungen und E-Mails ging jedoch hervor, dass dies nur bei der ersten von 15 Großlieferungen der Fall war. Bei den restlichen gab es hingegen nur eine Zulassung für die Lebensmittelindustrie. Selbst bei chemischer Gleichheit würden hier unterschiedliche Genehmigungen vergeben werden, hieß es eindeutig.
Angeklagter gab dem Abnehmer Mitschuld
Wenig überzeugend fanden der Schöffensenat und die Staatsanwältin zuvor das vorgebrachte Argument des Angeklagten, die Firma Sandoz habe vom „Wechsel des Produktes gewusst“ oder hätte sich zumindest über diesen „beklagen müssen“. Auch die folgenden Ausführungen, dass der Wechsel des Produktes auf Drängen des Herstellers hin erfolgt sei, fand im Gerichtssaal wenig Anklang.
Sie haben getäuscht und in Kauf genommen, dass Sandoz geschädigt wird.
Richterin Helga Moser
Teil des Schadens wurde dem Angeklagten auferlegt
Nach einer knapp dreistündigen zweiten Verhandlung war für Richterin Helga Moser der angeklagte gewerbsmäßige Betrug erwiesen: Der Angeklagte habe „getäuscht und in Kauf genommen, dass Sandoz geschädigt werde“. Man ging von einer enormen Schadenssumme von rund 1,9 Millionen Euro aus.
Die Rückzahlung von 264.000 Euro erlegte der Schöffensenat dem Angeklagten zusätzlich zur Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren auf. Der 78-Jährige und sein Anwalt gaben vorerst noch keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Wichtig im Zusammenhang mit den sensiblen pharmazeutischen Produkten: Für Endverbraucher bestand rund um die Betrugshandlungen nie eine Gefahr.
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