Die Umweltabteilung 13 des Landes Steiermark ist derzeit im Visier der Staatsanwaltschaft. Ein Bericht der Internen Revision zeigt auf, was in der umstrittenen Abteilung alles schiefläuft.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen noch, die Prüfung des Rechnungshofes ist noch nicht abgeschlossen. Doch die skandalumwitterte Umweltabteilung 13 bleibt im Kreuzfeuer der Kritik - diesmal wegen eines Berichts der Internen Revision, der am Donnerstag öffentlich wurde.
Dieses zehn Seiten lange Papier zeigt deutlich Schwachstellen in der Struktur, Organisation und Arbeit der Abteilung auf. „Der dieser Tage fertiggestellte Bericht der Internen Revision gibt keine Hinweise auf grobe Missstände, zeigt jedoch Verbesserungsbedarf in der Organisationsstruktur der Abteilung auf“, erklärt Landesrätin Ursula Lackner (SPÖ) in einer ersten Stellungnahme.
26 Empfehlungen
Der Prüfbericht endet mit nicht weniger als 26 konkreten Empfehlungen an die Abteilung. Darunter befinden sich etwa Schulungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention für alle Bediensteten, ein Rotationsprinzip des Personals bei UVP-Verfahren sowie einheitliche Vorgaben, wie diese Verfahren abzuwickeln sind.
„Diese Änderungen sind in zweierlei Hinsicht notwendig: Einerseits müssen alle an Verfahren Beteiligten auf die Behörde vertrauen können. Andererseits sollen die organisatorischen Nachschärfungen gewährleisten, dass künftig jeglichen derartigen Verdächtigungen gegen die Behörde bzw. die einzelnen Mitarbeiter die Basis entzogen ist“, so Lackner weiter.
„Krone“ deckte auf
Im November des Vorjahres brachte die „Krone“ die sogenannte UVP-Affäre ins Rollen. Jahrelang sollen Umweltverträglichkeitsprüfungen für Großprojekte nicht ordnungsgemäß abgelaufen sein, Projektwerber konnten mit wohlwollender Behandlung rechnen.
Die Fäden liefen in der Umweltabteilung 13 zusammen. Die dortige Leiterin und der zuständige UVP-Referent wurden zunächst suspendiert, das wurde mittlerweile aufgehoben und die Betroffenen wurden in andere Abteilungen der Landesverwaltung „dienstzugeteilt“.
„Bis die anonym erhobenen Anschuldigungen von der Staatsanwaltschaft aufgeklärt sind, wird die Abteilungsleiterin weiterhin nicht an UVP-Verfahren beteiligt sein“, versicherte Landesrätin Lackner.
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