Polizeiwaffe entrissen

Fall Leopoldskron: Schütze bleibt auf freiem Fuß

Salzburg
26.04.2022 16:39

Eineinhalb Jahre nachdem ein 37-jähriger Salzburger einem Polizisten die Waffe entriss und viermal abdrückte, stand der mutmaßliche Täter am Dienstag vor dem Schwurgericht. Statt einer Verurteilung wegen Mordversuches gab es für den unbescholtenen Mann eine bedingte Anstalts-Einweisung. Denn: Der Schütze war unzurechnungsfähig ...

Ein Polizeieinsatz, der eigentlich Routine war, endete am frühen Morgen des 25. Juni 2020 mit der Abgabe von insgesamt zehn Schüssen und zwei Schwerverletzten. Eine Polizeistreife wird nach Leopoldskron gerufen, weil ein 37-jähriger Salzburger im Haus seines Vaters durchgedreht war. Als die Polizisten eintrafen, fanden sie den Betroffenen wimmernd in der Einfahrt liegen. „Helft mir, ich kriege keine Luft, ich sterbe“, winselte der Mann, der zuvor wegen einer drogenbedingten Psychose aus dem Fenster gesprungen war.

Die Polizisten eilten zum Verletzten, der sich das Fersenbein gebrochen hatte und bestellten den Rettungsdienst für ihn. Nur vierzig Sekunden später ist am Polizeifunk ein hektisches „Waffengebrauch, Waffengebrauch - wir brauchen einen Notarzt“ zu hören. In der Zwischenzeit hatte sich der Mann am Bein von Inspektor M. hochgezogen, entriss diesem die Dienstwaffe und gab insgesamt vier Schüsse in dessen Richtung ab.

Der Streifenpartner von M. erwidert das Feuer - sechs Kugeln flogen in Richtung des Angreifers. M. erlitt einen Durchschuss des Unterarmes und einen Streifschuss am Bauch, der Angreifer wurde zweimal in den Brustkorb getroffen. M. schaffte es trotz seiner schweren Verletzungen, dem Schützen Handschellen anzulegen und ihn zu fixieren.

„Hätte an diesem Tag sterben können“
„Ich habe immer noch nicht ganz realisiert, dass ich an diesem Tag sterben hätte können“, resümierte M. rund eineinhalb Jahre nach dem Vorfall vor dem Geschworenengericht in Salzburg. „Er war aus psychiatrischer Sicht nicht mehr in der Lage, die Realität wahrzunehmen und so zu handeln“, erklärte Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter.

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Meinen Mandanten wieder einzusperren wäre falsch gewesen. Er ist seit 1,5 Jahren in Freiheit und es gab bisher keine Probleme.

Kurt Jelinek verteidigte den Schützen

Bedingte Einweisung statt Gefängnisstrafe
Der Betroffene sei „krank und leidet an einer psychischen Störung“, führte der erste Staatsanwalt Robert Holzleitner aus. Ins Gefängnis muss der 37-Jährige nicht, auch wenn sein Verhalten unter normalen Umständen wohl als versuchter Mord zu werten wäre.

Weil er zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war, wurde er in eine Anstalt eingewiesen. Der Mann bleibt allerdings unter engmaschiger gerichtlicher Aufsicht auf freiem Fuß.

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