E-Scooter und Co.

Gefährliches Gerangel auf den Straßen und Gehwegen

Tirol
22.04.2022 12:45

Auf Gehsteigen, Radwegen und Straßen hat die Saison der Trendsportgeräte wieder ordentlich Fahrt aufgenommen. Brenzlige Situationen mit Fußgängern und Unfälle häufen sich.

Rollerfahrer – mit oder ohne Strom, Skateboarder, Radfahrer, E-Biker, Fußgänger: Es wird täglich enger auf unseren Verkehrswegen im Land, besonders in den Zentren der Gemeinden und Städte. Dadurch steigt gleichzeitig auch die Unfallgefahr.

Erst am Mittwoch krachten auf dem Radweg neben der Innstraße in Innsbruck zwei E-Roller-Fahrer – ein 52-jähriger Einheimischer und eine 39-jährige Frau aus der Ukraine – zusammen. Der Mann stürzte, beide Unfallbeteiligte erlitten erhebliche Verletzungen. Die Unfallursache: Die Frau wollte einem Kind ausweichen, das – ebenfalls mit einem Roller – auf dem Radweg stand.

Wo sind E-Scooter und Co. erlaubt?
Viele Verkehrsteilnehmer, die sich mit Trendsportgeräten fortbewegen, wissen gar nicht, was sie mit ihren Rollern oder Boards machen dürfen bzw. wo diese Geräte tatsächlich erlaubt sind. „E-Scooter mit maximal 600 Watt und höchstens 25 km/h Bauartgeschwindigkeit dürfen Radfahranlagen und Fahrbahnen, wo Radfahren gestattet ist, benützen“, informiert Christian Gratzer vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ). Erlaubt sind E-Scooter zudem in ausgewählten Fußgängerzonen sowie in Wohnstraßen bzw. Begegnungszonen. Gehwege dürfen jedoch nur bei entsprechender Verordnung benutzt werden (Schrittgeschwindigkeit).

Grundsätzlich sind Gehsteige und Gehwege tabu! „Außerdem gilt die 0,8 Promille-Grenze für Alkoholkonsum“, betont Gratzer. Kinder unter zwölf Jahren müssen darüber hinaus einen Helm tragen. Und sie benötigen zudem einen Radfahrausweis.

Straßen und Radwege für Tretroller verboten
Für die Sportlichen, die beim Rollerfahren rein auf Muskelkraft setzen, gelten andere Bestimmungen. „Mit diesen Gefährten darf man nicht auf Fahrbahnen und Radwegen unterwegs sein“, informiert Gratzer. Gehwege und Wohn- bzw. Spielstraßen sind das Terrain, auf denen der Gesetzgeber Tretroller erlaubt – in Schrittgeschwindigkeit. Kinder dürfen erst ab acht Jahren ohne Aufsicht bzw. Begleitung fahren.

Die Spielwiese für Skateboards wiederum ist identisch mit den Verkehrsflächen für den Fußgängerverkehr. Radwege bleiben den Boardern verwehrt.

Eine unklare rechtliche Situation herrscht im Zusammenhang mit Elektroskateboards und Longboards. Laut ÖAMTC sind solche Geräte wohl nur zugelassen, wo die Straßenverkehrsordnung nicht gilt - der Gehsteig gehört den Fußgängern.

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