Der Ruf nach einer Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) für Wasserkraftwerke in Tirol wird immer lauter. Wurde sie zuletzt im Landtag gefordert, so stoßen auch Vertreter der WK in dasselbe Horn. Sie fordern die Umsetzung von fünf Vorschlägen für eine Novelle des Gesetzes.
Bis zum Jahr 2030 will Tirol bekanntlich die Energiewende schaffen. Angesichts des Krieges in der Ukraine steht dieses Ziel ganz oben auf der Agenda. So schnell wie möglich raus aus der Abhängigkeit von Putins Gas, lautet das Gebot der Stunde.
Relativ schnell könnte es auch gehen, wären nicht die UVP-Genehmigungsverfahren, die den Bau von Wasserkraftwerken zum Teil in die Länge ziehen, wie die beiden WK-Experten Catharina Jahn, Abteilungsleiterin für Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Umwelt, sowie Stefan Garbislander, Abteilungsleiter für Wirtschaftspolitik, Innovation und Strategie, kritisieren.
Tirol gibt derzeit zwei Milliarden Euro pro Jahr für Ölimporte aus. Mit schnelleren Verfahren könnten diese Importe auch früher gestoppt werden.
Stefan Garbislander
Verfahren dauern im Schnitt zu lange
Im Gespräch mit der „Tiroler Krone“ rechnet Garbislander vor, dass in den Jahren 2009 bis 2018 die UVP-Verfahren vom Antrag bis zum Bescheid im Schnitt 13,5 Monate dauerten. „Im Jahr 2017 waren es sogar 24,3 Monate, also mehr als zwei Jahre.“ Normalerweise sollten sie innerhalb von neun Monaten abgeschlossen sein, verdeutlicht Garbislander.
Weiters rechnet er vor, dass „Tirol derzeit zwei Milliarden Euro pro Jahr für Ölimporte ausgibt“. Mit schnelleren Verfahren könnten diese Importe freilich auch früher gestoppt werden und die Wertschöpfung bliebe im Land.
Fünf Vorschläge für schnellere Verfahren
Fünf Vorschläge, wie die Verfahren schneller abgewickelt werden könnten, liefert Catharina Jahn. Erstens eine Verbesserung bei der Strukturierung. „Das Vorbringen von Einwänden sollte nur innerhalb eines fixen Zeitplans möglich sein.“ Wiederholungen oder ein „Zurück zum Start“ dürfe es nicht geben. Weiters brauche es das „Einfrieren des Standes der Technik, damit Verfahrensschleifen vermieden werden. Hierfür schlagen wir vor, dass der Zeitpunkt des Beginns der öffentlichen Auflage maßgeblich sein soll“.
Als letzten Punkt einer verbesserten Strukturierung schwebt Jahn eine faire Kostentragungsregelung vor. „Zusätzliche Verfahrenskosten, die daraus entstehen, dass Vorbringen schuldhaft verspätet erstattet worden sind, sollten vom Verursacher getragen werden.“
„Keinen Fokus auf das Worst-Case-Szenario legen“
Zweitens plädiert Jahn für ein realistisches Szenario bei der Genehmigungsentscheidung: „Das Gesetz sollte klarstellen, dass der Fokus auf die realistischerweise zu erwartenden Auswirkungen und nicht auf ein Worst-Case-Szenario gelegt wird.“
Drittens gelte es, die Ausgleichsmaßnahmen zu erleichtern. Deren Umsetzung „wird durch die hochgeschraubten Ansprüche in der gängigen Vollzugspraxis und unklare gesetzliche Vorgaben oft unnötig erschwert oder verzögert“. Ausgleichsmaßnahmen sollten daher von der Genehmigung entkoppelt werden und keiner UVP bedürfen, „da sonst Endlos-Verfahrensschleifen drohen“ würden.
Sachverständige per Video zuschalten
Vereinfacht werden sollen viertens auch Einzelfallprüfungen. Jahn: „Die Fünf-Jahres-Regelung, die bei Anlagenänderungen gilt, wonach zum aktuellen Vorhaben nur die Erweiterungen der vergangenen fünf Jahre hinzuzurechnen sind, sollte auch bei der Kumulierungsregel Anwendung finden.“ Fünftens fordert sie, dass Sachverständige nicht persönlich anreisen müssen, sondern per Video zugeschaltet werden, um die Verfahren zu beschleunigen.
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