„Sideletter“ enthüllt:

Wie sich Türkis, Blau und Grün Top-Jobs aufteilten

Politik
28.01.2022 19:15

Regierungsprogramme sind das eine, deren „Sideletter“ das andere: Erstere beinhalten offizielle Ziele einer Koalition, das geheime Beiwerk dient indes vor allem Postenbesetzungen. Und nachdem am Freitag die Veröffentlichung des türkis-blauen „Sideletters“ die Runde machte, tauchte plötzlich jener der aktuellen Regierung auf.

Auf 226 Seiten haben ÖVP und Grüne vor zwei Jahren festgeschrieben, was sie in den fünf Jahren ihrer geplanten Zusammenarbeit vorhaben. Und wie andere Koalitionen vor ihr schuf sie dabei auch ein geheimes Beiwerk für heikle Fragen, im Polit-Sprech „Sideletter“ genannt. Dieser wurde nun publik - Anlass dafür dürften Gerüchte über den ebenfalls am Freitagabend aufgetauchten türkis-blauen „Sideletter“ gewesen sein.

Gerüchte um Geheimvertrag
Und beide Papiere haben es in sich, vor allem der wohl via ÖVP-U-Ausschuss von mehreren Medien in Umlauf gebrachte „Sideletter“ von ÖVP und FPÖ aus 2017: Inhaltlich wurde darin etwa eine Streichung der ORF-Gebühren paktiert; ganz zu schweigen von allerhand Personalfragen. So schnapste die Koalition, die sich einen „neuen Stil“ auf die Fahnen geschrieben hatte, auf wenigen Seiten penibelst aus, welche Partei welchen Top-Job der Republik besetzen darf - vom Verfassungsgerichtshof über EU-Institutionen bis hin zur Nationalbankspitze.

Der Geheimpakt von Türkis-Grün ist da vergleichsweise dünn - regelt aber ebenfalls Postenvergaben präzis nach Parteien. So halten die Koalitionäre etwa fest, dass die ÖVP den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes nominieren darf, sofern der Job vakant ist. Beim Vizepräsidenten, so das Papier, wäre Grün dran. Und wer sich gefragt hat, wie es in der Nationalbank weitergeht: Auch das ist bereits ausgedealt. Den Präsidenten im Generalrat darf laut dem Papier 2023 die ÖVP nominieren, den Vize wiederum die Grünen.

ÖVP darf EU-Kommissar 2024 nominieren
Ebenfalls fixierten Türkis und Grün, dass die ÖVP 2024 den EU-Kommissar küren darf, die Grünen dafür bei Rochaden am EuGH und am EGMR 2023 den Vorzug erhalten sollen. Und obwohl all das öffentlich so nie jemand zugeben würde, hat man auch einen Verteilungsschlüssel für Beteiligungen festgelegt: Der ÖVP steht demnach maximal ein Drittel der Aufsichtsräte bei eigentlich zum grünen Verkehrsressort gehörenden Beteiligungen wie den ÖBB zu, Grün kommt dafür auch anderswo zum Zug. Der Nachsatz, den es 2017 noch nicht gab, lautet: „Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Besetzungen auf Basis von Kompetenz und Qualifikation erfolgen.“

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