Bei einem komplizierten Kaiserschnitt in einem niederösterreichischen Spital wurden einem Neugeborenen zwei Armknochen sowie acht Rippen gebrochen. Nun gehen die Eltern des Babys vor Gericht, da sie mögliche Folgeschäden befürchten.
Vor einem Jahr freute sich ein junges Paar riesig auf Familienzuwachs. Nach der folgenschweren Geburt musste es aber Monate um die Gesundheit des Babys bangen. Blenden wir zurück: Im November des Vorjahres wird die hochschwangere Melanie H. (26) ins Spital eingeliefert. Obwohl der Blasensprung bereits erfolgt war, wurde erst acht Stunden später mit dem Kaiserschnitt begonnen. Angeblich gab es laut den Ärzten sowie eines zertifizierten Gutachtens „Komplikationen“.
„In anderem Spital wie Kinderschänder behandelt“
Da Magdalena, die offenbar durch das kräftige Zupacken des Arztes einen Oberarmbruch erlitten hatte, sehr unruhig und gequält reagierte, suchten ihre Eltern ein großes Wiener Spital auf, um das Baby röntgen zu lassen. Dann das blanke Entsetzen! Denn die Diagnose deckte auf: Auch das rechte Schlüsselbein sowie acht (!) Rippen waren gebrochen. „Das war ein Wahnsinnsschock für uns. Aber wir waren froh, endlich zu wissen, weshalb sich unsere kleine Maus gar so ängstlich verhalten und kaum bewegt hatte“, so die besorgte Mutter, „denn unsere Magdalena hatte vor Schmerz nicht nur geheult, sondern lautstark gequietscht.“
Was sich nach der Diagnose allerdings in dem Spital abspielte, wird sie und Magdalenas Vater wohl nie vergessen. „Wir fühlten uns wie Kinderschänder behandelt. Alle Verletzungen wurden genau vermessen, exakt protokolliert und es gab sogar eine polizeiliche Anzeige. Als ob wir der Kleinen etwas angetan hätten“, so Magdas Papa, ein 28-jähriger Stahlbautechniker. Übrigens: Nach Vorliegen eines medizinischen Gutachtens wurde das Verfahren gegen das NÖ-Spital eingestellt.
Jetzt nachdem die Brüche verheilt sind und wieder Ruhe in die siebenköpfige Familie eingekehrt ist, wollen sich die Eltern nicht mehr von den „Göttern in Weiß“ und einem Gutachten abschasseln lassen. Sie fordern Klarheit vor Gericht, sprich: Wer haftet für Folgeschäden - von Traumata bis zu Behinderungen?
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