Das ist bemerkenswert: Das Land Steiermark zeigt hochrangige Beamte der Bildungsdirektion an. Es stehen Vorwürfe im Raum, wonach Reisekosten für Lehrer nicht korrekt abgerechnet worden seien. Konsequenz: Vorerst werden keine Reisespesen mehr ausbezahlt.
Die Mühlen der Verwaltung mahlen manchmal langsam: Am 13. Jänner 2025 erreichte ein 28-seitiges Insider-Schreiben aus der steirischen Bildungsdirektion die Bundesdisziplinarbehörde, erst am 11. Juli, also ein halbes Jahr später, landete es am Schreibtisch von Bildungslandesrat Stefan Hermann (FPÖ).
Der darin formulierte Vorwurf: Vier Personen, darunter Bildungsdirektorin Elisabeth Meixner und Präsidialleiter Bernhard Just, sollen jahrelang den unrechtmäßigen Erstattungen von Reisekosten zugestimmt haben – an Lehrer (z.B. Religionslehrer, Sonderpädagogen), die zwischen mehreren Schulstandorten pendeln, aber auch – bis Ende 2022 – an schulfremde Personen, die etwa an Wandertagen teilgenommen haben. Zudem soll das Fortbildungsangebot an der Pädagogischen Hochschule so gelegt worden sein, dass Übernachtungen verrechnet werden konnten. Die einzelnen Lehrpersonen trifft keine Schuld, sie haben nicht wissentlich falsch gehandelt, wird im Hermann-Büro betont.
„Wir weisen die Vorwürfe zurück“
Meixner und Just wurden erst am Montag über das Schriftstück informiert. „Wir kennen die Vorwürfe im Detail noch nicht“, so Just am Dienstag zur „Krone“. „Wir weisen die Vorwürfe zurück. Es hat sich niemand bereichert, wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.“
Tatsächlich dürfte es innerhalb der Bildungsdirektion unterschiedliche Meinungen geben, wie streng die Vorgaben gehandhabt werden. Die Höhe eines möglichen Schadens lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Die strittigen Summen dürften laut Just aber gering sein. Das jährliche Reisebudget für mehr als 10.000 Landeslehrer beträgt 3,2 Millionen Euro, wurde im Vorjahr aber mit 2,1 Millionen Euro bei Weitem nicht ausgeschöpft. „Der Großteil dieser Kosten entsteht bei Schulveranstaltungen.“
Wir weisen die Vorwürfe zurück. Es hat sich niemand bereichert, wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.
Bernhard Just (Bildungsdirektion)
Bild: Foto Fischer
„Wir brauchen eine rechtskonforme Lösung“
Die zuständigen Landesabteilungen A5 und A6 haben nun dennoch eine Sachverhaltungsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Graz übermittelt. Dazu sei man als Behörde laut Strafprozessordnung verpflichtet, betont das Büro von Hermann. Dieser fordert „umfassende Aufklärung. Um diese zu gewährleisten, wird seitens der zuständigen Abteilungen des Landes Steiermark eine Kommission eingerichtet, welche rasch eine Aufarbeitung der Vorkommnisse vornehmen wird.“
Bis eine rechtskonforme Lösung gefunden ist, werden vorerst keine Reisekosten an Lehrer ausbezahlt. Im Sommer ist das kein großes Thema. Gehofft wird, dass bis Herbst Klarheit in der Causa herrscht. Das komplizierte Konstrukt der Bildungsdirektion mit unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Bund und Land wird die Aufarbeitung aber nicht einfach machen. Parallel laufen auch Disziplinarverfahren. „Wir werden an der Aufklärung voll mitarbeiten“, verspricht Just.
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