Behörden am Limit

Steiermark: Kein „Freitesten“ mehr nach Quarantäne

Steiermark
22.11.2021 20:46

Wer sich in der Steiermark mit dem Coronavirus infiziert und behördlich abgesondert wird, muss sich ab sofort nach der Quarantäne nicht mehr freitesten. Diese endet - wenn man keine Symptome mehr hat - automatisch nach der 10- oder 14-tägigen Frist. Das Land Steiermark änderte am Montag diese Regeln, um Behörden und Teststraßen zu entlasten. 

Viele am Coronavirus erkrankte Steirer haben es selbst erlebt und sich geärgert: Die behördliche Frist der Absonderung ist eigentlich vorbei, man hat keine Symptome mehr - doch das Ergebnis bzw. der Bescheid des „Gesundtestens“ kommt tagelang nicht daher. 

Die Behörden sind seit Wochen überlastet, man kommt mit Bescheiden nicht mehr nach. Daher änderte das Land Steiermark am Montag mit Start des neuen Lockdowns auch die Regeln.

Frist endet automatisch nach zehn oder 14 Tagen
Demnach endet die Absonderung nach der vorher festgelegten Frist automatisch wenn man keine Symptome mehr hat. Das bisher nötige „Freitesten“ mittels PCR-Test fällt somit weg. Für doppelt geimpfte und genesene Personen endet die Frist nach zehn Tagen, für einmal oder nicht geimpfte Personen nach 14 Tagen. 

Eine Änderungen gibt es bei Corona-Fällen in Schulen: das Contact-Tracing bei positiven Fällen wird eingestellt. Durch regelmäßige und verstärkte Testungen in Schulen sei aber sichergestellt, dass weitere Betroffene als infiziert erkannt werden.

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