Veruntreuung:

Statt Diversion setzte es nun Bewährungsstrafe

Salzburg
02.07.2021 21:30

40 Stunden gemeinnützige Arbeit und die Rückzahlung des angerichteten Schadens von 16.400 Euro hätte die angeklagte Salzburgerin erfüllen müssen, damit sie straffrei bleibt. Dies tat sie aber nicht und landete deswegen am Freitag ein zweites Mal vor dem Richter. Der Vorwurf lautete wie beim ersten Prozess Ende März auf Veruntreuung: Die Frau hat als Mitarbeiterin einer Sicherheitsfirma in Salzburg die in bar gezahlten Strafen von Öffi-Schwarzfahrern behalten – und das über ein halbes Jahr, von Jänner bis November 2020.

Dies räumte sie bereits im März ein und gab eine finanzielle Notlage als Grund an. Diesmal gab es aber eine Strafe: Sechs Monate Haft auf Bewährung, nicht rechtskräftig.

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